Antidiskriminierungsgesetz belastet auch die Arztpraxen
(Köln) Das von Rot-Grün geplante Antidiskriminierungsgesetz wird massive Beeinträchtigungen auf die Arztpraxen haben, darauf wies Dr. Maximilian Zollner, der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, NAV-Virchow-Bund, hin: Die rund 130.000 niedergelassenen Ärzte sind in ihren Praxen auch Arbeitgeber. Neben ihren täglichen Sorgen um ihre Existenz durch Nullrunden und kontinuierliche Kostendämpfung und ständig steigende bürokratische Auflagen setzt der Gesetzgeber jetzt noch einen drauf, kommentiert Dr. Zollner die Gesetzesvorlage. Denn künftig soll der Arzt als Arbeitgeber nachweisen, dass er bei Einstellungen nicht diskriminiert hat.
Allein diese Umkehr der Beweislast, ist für Ärzte aus ihrem Praxisalltag heraus nicht zu schultern. Zudem warnen renommierte Rechtswissenschaftler vor Umkehr der Beweislast, weil sie das Rechtssystem auf den Kopf stellt, so Dr. Zollner.
Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie sich die Politik aus ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung stehlen will, indem sie versucht alles über Gesetze zu regeln, erklärt Dr. Zollner weiter. Ein Blick in den Grundgesetzartikel 3 zeigt, dass die rechtlichen Grundlagen gegen Diskriminierung dort gelegt sind. Das Ziel der Umsetzung von EU-Richtlinien wurde jedoch von Rot-Grün zum Anlass genommen, eine durch unnötige Übererfüllung und Ausweitung ideologisch geprägte Gesetzesvorlage zu präsentieren.
Auch beschäftigungspolitisch ist das Gesetz ein völlig falsches Signal: Nachdem die Zahl der Ausbildungsverhältnisse von Arzthelferinnen im vergangenen Jahr um rund 6 Prozent zurückgegangen ist, gilt ein weiterer Rückgang so gut wie sicher. Damit beweist Rot-Grün ihrem eigenen Klientel, nämlich jungen berufstätigen Frauen, einen Bärendienst, betont Dr. Zollner.
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