Antidiskriminierung: Chemiesozialpartner kritisieren Gesetzentwurf
(Ludwigshafen) - Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und IG BCE haben sich in einem Spitzentreffen in Wiesbaden gegen den jetzt im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf gewandt, mit dem mehrere Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in das deutsche Arbeits- und Zivilrecht umgesetzt werden sollen.
Die Chemie-Sozialpartner stimmen darin überein, dass Diskriminierungen jeder Art nicht akzeptabel sind. Der Schutz vor Diskriminierungen sei deshalb grundsätzlich unterstützenswert. Der jetzt eingebrachte deutsche Gesetzentwurf muss jedoch praktikabel ausgestaltet werden und sich strikt an den EU-Vorgaben orientieren. Ein Verbandsklagerecht darf nur - wie auch in der EU-Richtlinie vorgesehen - den Sozialpartnern zustehen. Denn nur sie haben gemäß dem deutschen Recht ein legitimes Interesse an der Bekämpfung von Diskriminierungen.
Die Chemie-Sozialpartner fordern, dass der Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen mit Sorgfalt und Praxisbezug beraten und korrigiert werden muss. Nur so könne er auf eine vernünftige Basis gestellt werden.
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