Anti-Terror-Paket II: Flüchtlingsschutz darf nicht ausgehöhlt werden
(Bonn) Das von Bundesinnenminister Otto Schily vorbereitete Maßnahmenpaket zur Erhöhung der inneren Sicherheit darf nicht zu einer Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes führen. Darauf weist die Menschenrechtsorganisation amnesty international hin. "Auch in Krisenzeiten finden Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ihre Grenzen in den international anerkannten Menschenrechten und den Standards des Flüchtlingsschutzes", sagt Julia Duchrow, Flüchtlingsexpertin der Organisation.
Presseberichten zufolge soll durch das geplante zweite Anti-Terror-Paket unter anderem der Datenaustausch zwischen Geheimdiensten "befreundeter" Staaten verbessert werden. amnesty international hat gegen eine verbesserte Zusammenarbeit prinzipiell nichts einzuwenden. Sollte der Datenaustausch jedoch auch die Daten von Asylsuchenden oder sogar die Begründungen ihrer Asylanträge umfassen, handelt es sich nach Auffassung der Organisation um einen Eingriff in die Grundelemente des Flüchtlingsschutzes. "Angaben aus den Asylverfahren dürfen nicht ohne Einwilligung der betroffenen Asylbewerber an Geheimdienste anderer Staaten weiter geleitet werden. Eine Gefährdung besteht insbesondere dann, wenn es sich bei den Geheimdiensten `befreundeter´ Staaten um solche wie die Türkei handelt, in denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt", so Julia Duchrow.
Geplant ist offenbar außerdem, den Abschiebungsschutz für Asylberechtigte einzuschränken. Nach Presseberichten sollen Flüchtlinge, die bislang unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention stehen, abgeschoben werden können, wenn sie schwerer Straftaten verdächtigt sind. Bislang müssen sie "eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland" darstellen oder zu einer mindestens dreijährigen Haftstrafe verurteilt sein. amnesty international hält eine weitere Einschränkung des Abschiebungsschutzes für einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. "Das Ausländergesetz in seiner bisherigen Form ist völlig ausreichend, um Attentäter vom Flüchtlingsschutz auszunehmen", sagt Julia Duchrow. "Auch für Flüchtlinge muss der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung gelten, ein bloßer Verdacht darf keine Abschiebung begründen".
Die Organisation wendet sich auch gegen den Vorschlag, Flüchtlinge künftig sogar in Länder abzuschieben, in denen ihnen die Todesstrafe droht. Dieser Vorschlag widerspricht der internationalen Ächtung der Todesstrafe. Außerdem würde die Abschiebung einer Person trotz drohender Todesstrafe im Einzelfall auch einen Verstoß gegen das im deutschen Grundgesetz verbriefte Recht auf Leben darstellen. "Natürlich müssen Regierungen ihre Bürger vor möglichen Anschlägen schützen. Sie dürfen sich aber nicht dazu verleiten lassen, Maßnahmen zu ergreifen, die den Flüchtlingsschutz aushöhlen und internationale Menschenrechtsstandards verletzen", so Julia Duchrow.
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