Anti-Terror-Kampf: Folterverbot ist auch für deutsche Geheimdienste absolut
(Berlin) Deutsche Geheimdienstmitarbeiter haben in Einzelfällen gegen das absolute Folterverbot verstoßen. Die Bundesregierung muss daher die Geheimdienste künftig besser kontrollieren und die Richtlinien so formulieren, dass sie deren Mitarbeiter eindeutig auf die Menschenrechte verpflichten. Das fordert amnesty international (ai) anlässlich der Aussagen der Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vor dem BND-Untersuchungsausschuss. ai kritisierte, dass die Spitzen der Nachrichtendienste nur zum Fall Khaled El Masri, nicht aber zu den Fällen Murat Kurnaz und Mohammed Haydar Zammar befragt werden.
In den Fällen Kurnaz und Zammar haben BND, Verfassungsschutz und auch das Bundeskriminalamt gegen das absolute Folterverbot verstoßen auch wenn deren Beamte nicht selbst gefoltert haben, sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion. Auch im Ausland sind deutsche Beamte laut Grundgesetz und Völkerrecht verpflichtet, die Menschenrechte aktiv zu schützen.
Nach Ansicht von ai hatten BND, BfV und BKA in den Fällen Kurnaz und Zammar ausreichend Hinweise darauf, dass die Männer gefoltert und misshandelt wurden. Das Gefängnis in Syrien, wo deutsche Beamte Zammar verhörten, ist für routinemäßige Folter berüchtigt. Auch die Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo sind allgemein bekannt, sagte Lochbihler. Die deutschen Beamten hätten die Situation nicht ausnützen dürfen. Im Gegenteil: Sie hätten sich für Kurnaz und Zammar einsetzen müssen. Die Verhöre waren rechtswidrig. In beiden Fällen fordert ai eine umfassende Aufklärung.
Damit die Geheimdienste künftig im Anti-Terror-Kampf die Menschenrechte wahren, empfiehlt ai die Beteiligung eines hochrangigen Vertreters mit Menschenrechtsprofil bei den Lagebesprechungen der Geheimdienste im Bundeskanzleramt. Grundsätzlich fordert ai-Generalsekretärin Lochbihler: Deutsche Beamte dürfen keine Informationen weitergeben, die dazu führen, dass Personen andernorts inhaftiert oder dorthin abgeschoben werden, wo ihnen Folter droht.
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