Anreizregulierung: Gesetz redet viel, sagt aber nichts
(Berlin) - Das neue Energiewirtschaftsrecht sieht über 130 Melde- und Berichtspflichten vor. Dort aber, wo es darauf ankommt - bei den Vorgaben für die zu entwickelnde Anreizregulierung - bleibt alles schwammig, erklärt der VRE-Geschäftsführer Wolf-Ingo Kunze aus Anlass der morgigen (15. April) abschließenden Lesung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundestag. Berichtspflichten, Stromkennzeichnung oder Verbandsklagerechte werden neu geschaffen und so die Bürokratie weiter aufgebläht. Ausgerechnet beim sensiblen Thema Anreizregulierung erschöpft sich das neue Gesetz aber in abstrakten Programmsätzen und Gesetzesprosa. Dabei ist es für die Unternehmen entscheidend, zu wissen, was auf sie zukommt.
Die Regierung hat in ihrem Gesetzentwurf das Spielfeld der Regulierungsbehörde lediglich grob umrissen. Jetzt muss der Gesetzgeber Fleisch an die Knochen geben. Ein Laisser-faire frei nach dem Motto: Die Behörde wird´s schon richten, darf es nicht geben. Eine Behörde hat politische Vorgaben umzusetzen und nicht selbst Politik zu machen. Es spricht nichts dagegen, dass die Bonner Behörde mit Unterstützung des Branchen-Know-how Vorschläge für ein konkretes Anreizsystem macht. Ein Persilschein zur freien Entfaltung darf daraus aber nicht erwachsen. In einem Rechtsstaat muss immer noch der Gesetzgeber das letzte Wort haben. Er hat für klare Vorgaben im Gesetz selbst oder in einer Rechtsverordnung zu sorgen.
Angesichts der Bedeutung der Energiewirtschaft für den Standort Deutschland eignet sie sich nicht zum Experimentierfeld einer neuen Behörde. Transparenz, Konsistenz und Verlässlichkeit der Regulierung müssen das oberste Gebot sein. Nur so können die Energieversorgungsunternehmen das notwendige Vertrauen der Investoren für die anstehenden Investitionen in Höhe von mehr als neun Milliarden Euro gewinnen. Der vorliegende Gesetzentwurf genügt diesen Anforderungen noch nicht.
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