Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Anpassung des Klimaschutzgesetzes muss Leistungen der Wälder berücksichtigen

(Berlin) - Anlässlich des gestrigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz stellt Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW - Die Waldeigentümer fest: "Die Klimaschutzleistung des Waldes mit seiner CO2-Speicherfunktion muss eine entscheidende Rolle bei der Neuausrichtung des Gesetzes einnehmen. Deutschland ist mit 11,4 Mio. Hektar Wald zu einem guten Drittel bewaldet. Ein Hektar Wald kann bis zu 8 Tonnen CO2 speichern, damit liegt die jährliche Gesamtaufnahme des Waldes bei 127 Mio. Tonnen CO2."

Das Gericht hatte das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und dies mit der unumkehrbaren Verschiebung von Emissionsminderungen in die Zukunft durch das Gesetz begründet. Entsprechend müssen zukünftige Generationen hohe Bürden in Kauf nehmen, um die Reduktionsziele nach 2030 zu erreichen und den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. "Hier ist es notwendig, dass Wald jetzt und in Zukunft aktiv bewirtschaftet wird. Nur so kann die größte natürliche CO2-Senke Wald einen großen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland und weltweit liefern", erklärt Hans-Georg von der Marwitz.

Der AGDW-Präsident macht klar: "Erst die aktive Waldbewirtschaftung liefert die Ökosystemleistung der CO2-Speicherung, die so wichtig für kommende Generationen sein wird. Deshalb ist das klare Bekenntnis der Regierungsfraktionen zur Einführung einer Honorierung der Ökosystemleistungen ein gutes Zeichen. Nun muss der Wald seine Anerkennung auch im Klimaschutzgesetz finden."

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW) Dr. Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin/Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807-923, Fax: (030) 31807-924

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