Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Anlegerschutz: BVI erarbeitet Wohlverhaltensregeln

(Krakau) - Für eine noch intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Anlegerschutz und “integrity of the industry” sprach sich der Sprecher des Vorstands des BVI Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften e.V., Udo Behrenwaldt, anlässlich einer Veranstaltung in Krakau aus. Der Wandel der Investmentfonds vom Nischenprodukt zu einem der beliebtesten Anlageinstrumente mache es erforderlich, dass die Fondsbranche mitredet, wenn es zum Beispiel um Fragen der Corporate Governance geht.

Um die Integrität der Investmentbranche zu belegen und in einem ständigen Prozess weiter zu erhöhen, erarbeitet der BVI zur Zeit eigene Wohlverhaltensregeln, die das Vertrauen der Anleger in das Produkt Investmentfonds weiter festigen und stärken sollen. Produktwahrheit und –klarheit gehören ebenso selbstverständlich dazu wie klare, anlegerorientierte Grundsätze bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften sowie – nicht zuletzt – die professionelle Vertretung der Fondsaktionäre gegenüber den Unternehmen.

Zur Wahrnehmung der Anlegerinteressen gehöre auch das Thema Unternehmensübernahmen. Das vor wenigen Monaten verabschiedete Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz wird nach Meinung des BVI den berechtigten Aktionärsansprüchen nicht in ausreichender Form gerecht.

Bestandteil guter Unternehmensführung müsse der Verzicht auf Vorratsbeschlüsse und eigenmächtige Abwehrmaßnahmen des Vorstands sein. “Dies kritisieren wir auch mit Blick auf die Verhaltensempfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance”, führt Behrenwaldt aus. Für die Investmentbranche bleibe eine Änderung des Gesetzes auf der Tagesordnung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften e.V. (BVI) Eschenheimer Anlage 28 60318 Frankfurt a. M. Telefon: 069/1540900 Telefax: 069/5971406

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