Ankündigung einer Lieferunterbrechung ab August 2016 für Etopophos und Vepesid K
(Berlin) - Laut Informationen von Bristol-Myers Squibb (BMS), wird es bei den Etoposid-haltigen Arzneimitteln Etopophos und Vepesid K ab August 2016 voraussichtlich für ein Jahr zu einer Lieferunterbrechung kommen. Das teilte das Unternehmen dem Vorstand der DGHO am Freitag, 20. Mai 2016 mit. Als Grund gibt BMS Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Grundsubstanz des Wirkstoffs an. Diese wird für Etopophos aus dem Himalaya-Maiapfel gewonnen, der seit kurzem dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)" unterliegt.
Etoposid wird als Einzelmedikation oder in Kombination mit anderen Substanzen im Rahmen der Chemotherapie verschiedener Malignome eingesetzt, z. B. in Form des PEB-Schemas bei der Therapie von Keimzelltumoren des Hodens, von kleinzelligem Lungenkarzinom, von Hodgkin-Lymphomen (BEACOPP) und hochmalignen Non-Hodgkin-Lymphomen (CHOEP) sowie vom Chorionkarzinom der Frau. Eine essentielle Rolle spielt die Substanz in der Hochdosischemotherapie mit autologem Stammzellersatz und in verschiedenen Protokollen in der pädiatrischen Onkologie. In vielen dieser Indikationen handelt es sich um kurative Therapieansätze, so dass vermeidbare Tumortodesfälle bei Fehlen der Substanzen nun auftreten könnten.
Die Applikation von Etoposid ist sowohl durch die in Alkohol gelöste Zubereitung als auch in Form des alkoholfreien Etoposid-Phosphats möglich. Über Generikahersteller ist alkohollösliches Etoposid gegenwärtig verfügbar, allerdings ist dieses v. a. für Hochdosis-Therapieprotokolle und in der pädiatrischen Onkologie wenig geeignet. In der pädiatrischen Onkologie ist nur das Etoposid-Phosphat formal zugelassen. Daher ist von BMS ab sofort geplant, die Vergabe von Etopophos kontingentiert auf Antrag patientenbezogen vorzunehmen.
In einem Gespräch mit Vertretern von BMS hat die DGHO ihre Sorge, dass die Lieferunterbrechung zu schwerwiegenden Folgen für ihre Patientinnen und Patienten führen kann, explizit zum Ausdruck gebracht. Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, sind Liefer- und Versorgungsengpässe von essentiell notwendigen Krebstherapeutika für die DGHO nicht akzeptabel. Die Fachgesellschaft hat deutlich gemacht, dass sie für die Behandlung von Kindern und Erwachsenen im Rahmen der Hochdosistherapie weiterhin einen zentralen Bedarf für die Substanz sehen. BMS hat zugesichert, die DGHO kontinuierlich über den aktuellen Sachstand zu informieren und eng in die weiteren Beratungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden. So bringt die DGHO für mögliche Veränderungen von Protokollen bezüglich eines entsprechenden Substanzwechsel (einfaches Etoposid vs. Etoposid-Phosphat) aktiv ihre Fachexpertise ein.
"Dieses erneute Beispiel eines relevanten Lieferengpasses onkologischer Therapeutika zeigt einerseits die ganze Komplexität der jeweils zugrundeliegenden Ursachen, belegt aber andererseits, dass die Forderungen der DGHO nach einer vernünftigen gesetzlichen Regelung zur Sicherstellung der Versorgung aktueller denn je sind. Patienteninteressen dürfen nicht Spielball politischer und wirtschaftlicher Abwägungen sein", kommentiert Prof. Dr. med. Carsten Bokemeyer, Vorstandsvorsitzende der DGHO.
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