Anhörung zum Kinderschutzgesetz vor Bundestagsausschuss / Keine Pflicht für Hausbesuche / Kommunale Spitzenverbände legen Empfehlungen zum Kinderschutz vor
(Berlin) - Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund appellieren gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. an den Deutschen Bundestag, die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung zu Hausbesuchen durch die Jugendämter aus dem Gesetzentwurf zum Kinderschutz zu streichen. Die Verbände veröffentlichten anlässlich der heutigen (25. Mai 2009) Anhörung zum Kinderschutzgesetz vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin "Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls".
Der derzeitige Gesetzentwurf verpflichtet die Jugendämter unter anderem dazu, bei einer Gefährdung des Kindeswohls in der Regel Hausbesuche vorzunehmen. Das lehnen die Verbände einhellig ab, weil es mehr schade als es nützen könne. Eine gesetzliche Verpflichtung zu Hausbesuchen würde das notwendige Vertrauen zwischen der Jugendhilfe und den betroffenen Familien beschädigen. "Die Jugendämter vor Ort können und sollen im Rahmen ihrer fachlichen Arbeit selbst entscheiden, welches Instrumentarium sie in welcher Situation anwenden. Dabei können sie auf Standards zurückgreifen, die in den Jugendämtern seit der Einführung gesetzlicher Regelungen zum Kinderschutz im Jahr 2005 entwickelt worden sind. Die von uns heute vorgestellten Empfehlungen können dabei ebenfalls wertvolle Hilfestellung geben", erklärten die Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) sowie der Geschäftsführer Peter Klausch (Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe - AGJ) und Vorstand Michael Löher (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.). Hausbesuche gehörten bereits heute zu den Maßnahmen, die Jugendämter je nach Gefährdungssituation von Kindern einsetzen und, wenn das notwendig ist, auch einsetzen müssen. Die vorgesehene Änderung des Paragraphen 8a SGB VIII bringe darüber hinaus keine Verbesserung für den Kinderschutz.
"Wir hoffen, dass die politisch Verantwortlichen von einer Änderung des Paragraphen 8a SGB VIII Abstand nehmen und sich nicht über den Sachverstand und erklärten Willen einer breiten Mehrheit der Akteure hinwegsetzen, die in der Kinder- und Jugendhilfe Verantwortung tragen", sagten die Vertreter der fünf Verbände.
Kinderschutz genieße in den Kommunen oberste Priorität: "Wir wollen den Jugendämtern mit den Empfehlungen praktische Hinweise für potentielle Fälle von Kindeswohlgefährdung geben und sie dabei unterstützen, ihren Schutzauftrag wahrzunehmen. Durch die hier angegebenen fachlichen Standards lässt sich gewährleisten, dass der Kinderschutz durch die Jugendämter effektiv wirkt."
Die Empfehlungen konzentrieren sich auf den Bereich der Hilfen durch Intervention und beschreiben Verfahrensstandards mit dem Ziel, bei Verdachtsfällen das Kindeswohl in bestmöglicher Weise zu sichern. Städte, Kreise und Gemeinden unterstützen danach grundsätzlich alle Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlung und Vernachlässigung dienen. "In den vergangenen Jahren haben die Kommunen enorme Anstrengungen unternommen und mit konkreten Maßnahmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verstärkt. Neue Kinderschutzkonzeptionen sind hier genau so zu nennen wie zwischen verschiedenen Akteuren entwickelte Kooperationsnetzwerke für einen wirksameren Kinderschutz", so Articus, Henneke, Landsberg, Klausch und Löher abschließend.
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