Anhörung zum Alterseinkünftegesetz vor dem Finanzausschuss des Bundestags: GDV lehnt geplante Besteuerung von Kapitalversicherungen ab
(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Besteuerung von nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Kapitalversicherungen ab. Ziel der Steuergesetzgebung muss sein, die Bürger verstärkt zu eigenen Vorsorgeanstrengungen zu motivieren. Eine steuerliche Benachteiligung von Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungsverträgen wirkt diesem Ziel diametral entgegen.
Der GDV befürchtet durch die Steuerpläne einen Rückschlag für die private und betriebliche Altersvorsorge, der wohl nicht wieder aufzuholen ist. Für die zukünftige Altersvorsorge sollten die nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten und die vorgelagerte Besteuerung mit Steuerfreistellung der Erträge bei Kapitalversicherungen als gleichwertige Alternativen den Bürgern für ihre Vorsorgeentscheidung zur Verfügung stehen. Renten als alleinige Auszahlungsform der Altersvorsorge anzusehen entspricht nicht dem Vorsorgebedarf der Bürger und behindert den erforderlichen Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge.
Die vorgeschlagene Besteuerung der Kapitalversicherung führt zur Verunsicherung der Bevölkerung, weil sie ausgerechnet das beliebteste Instrument eigenverantwortlicher Vorsorge beschädigt. Allein in 2003 wurden bei der deutschen Versicherungswirtschaft insgesamt 7,5 Millionen Lebensversicherungen neu abgeschlossen. Mittlerweise haben die Deutschen 91 Millionen Verträge. Die Auszahlungen aus Lebensversicherungen machen bereits 33 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Eine der Lebensversicherung gleichwertige von den Bürgern akzeptierte Alternative gibt es bislang nicht. Die Riester-Rente verläuft mit 500.000 neu abgeschlossenen Verträgen nach wie vor enttäuschend. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen sind sinnvoll, greifen aber zu kurz, um der Riester-Rente zu einem nennenswerten Durchbruch zu verhelfen. Der GDV fordert deshalb den Finanzausschuss auf, den Vorschlag der Rürup-Kommission aufzugreifen, sofort in die Vollförderung einzusteigen und alle Steuerpflichtigen, auch die Selbstständigen, in die Förderung einzubeziehen. Allein der Durchschnittsbeitrag von 240 Euro im Jahr 2003 für einen Riestervertrag macht deutlich, dass mit derzeitigen Beiträgen eine ausreichende private Altersvorsorge noch nicht einmal annähernd aufzubauen ist.
Der GDV hält es in keinem Fall für hinnehmbar, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Besteuerung die langfristige, der Altersvorsorge dienende Kapitalversicherung im Vergleich zu kurzfristigen, reinen Kapitalanlagen steuerlich erheblich diskriminiert. Das im Entwurf genannte Ziel einer steuerlichen Gleichbehandlung wird weit verfehlt, weil für die Lebensversicherung kein Äquivalent für die 50-Prozent-Besteuerung der Dividenden, die Steuerfreiheit der Kursgewinne und für den Sparerfreibetrag vorgesehen ist. Im Ergebnis würde die vorgesehene höhere Besteuerung der Kapitalversicherung einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den freien Wettbewerb der Produkte und Anbieter bedeuten.
Der GDV warnt weiterhin davor, den Förderrahmen in der betrieblichen Altersversorgung einzuschränken und lehnt deshalb die ersatzlose Abschaffung der Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG für Direktversicherungen und Pensionskassen ab. Damit würde auch in der betrieblichen Altersvorsorge das sozialpolitisch wichtige Ziel konterkariert, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die vorgeschlagene Einbeziehung der Direktversicherung in die steuerliche Förderung des § 3 Nr. 63 EStG kompensiert die Verschlechterung nicht, weil der Förderrahmen für die Steuerfreistellung mit 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze unverändert bleiben soll.
Nachbesserungsbedarf mahnt der GDV auch bei der Ausgestaltung der neuen privaten Leibrentenversicherung im Rahmen der Basisversorgung an. Sie soll nach dem Entwurf weder vererbt, übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden können. Diese Regulierung geht am Bedarf der Bürger und der Realität vorbei, wie das Nachfrageverhalten der Kunden und Meinungsumfragen (Emnid, Forsa) zeigen. Vor allem Versicherte mit Familie akzeptieren nicht, dass im Fall ihres Todes die eingezahlten Beiträge für ihre Angehörigen verloren gehen. Deshalb muss zumindest eine Vererbbarkeit, zum Beispiel durch Rentengarantiezeiten, gewährleistet werden.
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