Pressemitteilung | Haus & Grund Hessen - Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

"Anhörung im Hessischen Landtag": Haus & Grund Hessen gegen Regulierung der Vermietung von Ferienwohnungen

(Frankfurt am Main/Wiesbaden) - "Haus & Grund Hessen lehnt eine Regulierung der Vermietung von Ferienwohnungen ab", so Christian Streim, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Hessen, bei der Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes. Der Verwaltungsaufwand verursache zusätzliche Kosten und leiste keinen entscheidenden Beitrag zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte, so Streim weiter. Die vorübergehende Vermietung privater Wohnungen an Touristen betreffe lediglich Einzelfälle. Die weit überwiegende Anzahl der privaten Vermieter habe keinerlei Interesse daran, Ihre Wohnungen als Ferienwohnungen zu vermieten:

"Für die meisten Vermieter ist ein langfristiges und verlässliches Mietverhältnis von Interesse, nicht kurzfristige Verträge mit ständig wechselnden Mietparteien. Auch sind es in der Regel nicht die Eigentümer, sondern Mieter, die ihre gemietete Wohnung in eigener Abwesenheit im möblierten Zustand an Touristen überlassen und sich dadurch einen Zuverdienst erhoffen. Die Geringfügigkeit der Fälle rechtfertigt unter Berücksichtigung des Gebots der Verhältnismäßigkeit jedenfalls noch keinen Eingriff in die Eigentumsfreiheit".

Gegen "Überwachungsstaat"

Ein Vergleich mit dem in Hessen in den 1990er Jahren geltenden Zweckentfremdungsverbot dränge sich auf, so der Vorsitzende von Haus & Grund Hessen weiter: Zu dieser Zeit waren den Behörden umfangreiche Eingriffskompetenzen eingeräumt worden, um leerstehende Wohnungen ausfindig zu machen und die Eigentümer ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dies hatte zur Folge, dass vielerorts Vermieter denunziert wurden ihre Wohnung leer stehen zu lassen, auch wenn die Wohnung lediglich auf Grund von Renovierungsarbeiten für wenige Wochen nicht bewohnt war.

Trotzdem war in solchen Fällen das Wohnungsamt mit Unterstützung der Polizei vor Ort, um dem vermeintlich unrechtmäßigen Zustand zu beenden. Eine Situation, die einem Überwachungsstaat glich - und doch keine nennenswerte Erfolge bescherte, meint Christian Streim. Dabei bedürfe es einer solchen Regelung bereits jetzt schon nicht, da die dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung ohnehin eine baurechtswidrige Nutzung ist, gegen die die Bauaufsicht schon nach bestehender Rechtslage problemlos vorgehen kann.

Privaten Markt nicht unattraktiv machen

Sollte diese Maßnahme umgesetzt werden, wäre es ein weiterer Schritt, um private Investitionen in den Mietwohnungsmarkt unattraktiv zu machen. "Wie Wohnungsbestände aussehen, um die sich nur der Staat kümmert, konnte Ende letzten Jahrhunderts in der untergegangenen DDR besichtigt werden", so Streim abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Hessen Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Pressestelle Grüneburgweg 64, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 729458, Fax: (069) 172635

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