Anhörung im Deutschen Bundestag: SkF fordert bessere Unterstützung für Eltern in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen
(Dortmund) - Dringende Nachbesserungen am § 19 im Rahmen der SGB VIII Reform fordert der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag. Das Ziel ist ein angepasstes Hilfeangebot in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen (MVKE).
Anspruch auf Hilfe nach § 19 SGB VIII haben schwangere Frauen bzw. Mütter oder Väter, die für ein oder mehrere Kinder sorgen und aufgrund persönlicher oder sozialer Schwierigkeiten Hilfe benötigen. Kamen früher meist sehr junge Frauen in die Einrichtungen, fragen die Jugendämter heute vermehrt Plätze für erwachsene Mütter oder Väter mit entsprechenden Einschränkungen an. Um stabile Eltern-Kind-Beziehungen zu schaffen, kann es in diesen Fällen erforderlich sein, den anderen, weniger belasteten Elternteil ebenfalls in die Einrichtung aufzunehmen. So kann es gelingen, das Familienleben nachhaltig zu stabilisieren. Aktuell wird die Hilfe nur für ein Elternteil finanziert. Erforderlich ist jedoch aus Sicht des SkF, dass im Bedarfsfall die Aufnahme beider Elternteile finanziert wird.
Ebenso kritisch sieht der SkF, dass eine Nachbetreuung der Mutter oder des Vaters nach einer Trennung vom Kind nach derzeitiger Rechtslage durch die Einrichtung nicht möglich ist. Für die Betroffenen bedeutet dies nicht nur den Verlust ihres Kindes; sie verlieren in dieser schwierigen Situation zugleich auch ihren aktuellen Lebensmittelpunkt und die Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte. Um den akuten Trennungsprozess begleiten und Perspektiven für eine Zukunft ohne Kind entwickeln zu können, ist nach der Erfahrung des SkF ein weiterer dreimonatiger Verbleib in der Einrichtung sinnvoll.
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Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
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