Anhörung am 1. März 2001 im Bundesumweltministerium / Von neuer Verpackungsverordnung wären rund 20.000 Arbeitsplätze betroffen
(Hamburg) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt die Einführung eines Zwangspfands ab und hat die Bundesregierung aufgefordert, die Verpackungsverordnung in der beabsichtigten Form nicht zu verabschieden. "Die Einführung eines Zwangspfands für ökologisch nachteilige Verpackungen wird den Rückgang der Mehrwegquote nicht stoppen", befürchtet Franz-Josef Möllenberg, 1. NGG-Vorsitzender. Dies sei damit zu begründen, dass der Handel aus Kostengründen den jetzigen Einweggebinden den Vorrang geben werde. Hinzu komme, dass ein Pflichtpfand weder beim Verbraucher noch beim Handel Druck ausüben könne, um die Mehrweggebinde zu stützen.
Möllenberg erwartet, dass mit der Änderung der Verpackungsordnung und der Einführung des Zwangspfands der Strukturwandel in der Getränkeindustrie weiter beschleunigt werde. Die Überkapazitäten der Branche würden derzeit auf 30 bis 40 Prozent geschätzt. Vor allem kleine und mittlere Getränkehersteller seien nicht in der Lage, ihre Betriebe umzustrukturieren und in neue Anlagen und Gebindeformen zu investieren. Sie würden vom Markt verdrängt werden. "Wenn das Zwangspfand kommt, dann werden mindestens 40 Prozent der 42.000 gewerblich Beschäftigten in der Getränkeindustrie davon betroffen sein: Arbeitsplätze entfallen oder müssen umgestellt werden. Dieser Aufwand ist mit der möglichen Rückführung gebrauchter Einwegverpackungen überhaupt nicht zu rechtfertigen", erklärte Möllenberg. "Die Gewerkschaft NGG setzt sich für einen zeitlichen Aufschub der Novellierung der Verpackungsverordnung ein und fordert, zunächst eine seriöse und verbindliche Folgeabschätzung vorzunehmen."
Quelle und Kontaktadresse:
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Dr. Karin Vladimirov
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Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
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