Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist Schritt in die falsche Richtung
(Köln) - Zu den Plänen der Regierungskoalition, wonach die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung weiterhin bei 75 Prozent der Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegen soll, die Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung aber einmalig um 600 Euro auf 5.100 Euro angehoben werden soll, sagt der PKV-Verband:
Im Ergebnis steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 3.825 Euro; dies ist gegenüber der jetzigen Grenze ein Anstieg um 13 Prozent ! Die Maßnahme ist verfehlt, weil sie nachgewiesenermaßen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziell nicht hilft, der privaten Krankenversicherung (PKV) aber schadet und das Gesundheitssystem insgesamt schwächt.
Nach unseren Berechnungen wird durch diesen exorbitanten Anstieg etwa einem Drittel der Angestellten der Weg in die PKV verbaut, so Verbandsdirektor Volker Leienbach.
Selbstverständlich kann sich aber jeder PKV-Versicherte, der versicherungspflichtig wird, von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.
Die Politik wäre gut beraten, ihren Schritt zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze noch einmal sorgfältig zu überdenken, so Volker Leienbach. Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze läuft der insbesondere aus demographischen Gründen notwendigen Steigerung der Eigenverantwortung und der damit verbundenen Konsequenz entgegen, bestimmte Risiken vermehrt privat abzusichern. Die anstehende Gesundheitsreform wird deshalb auch vor Leitungseinschnitten in der GKV nicht Halt machen können.
Die PKV ist bereit, als verlässlicher Kooperationspartner auch in einer eventuell einzurichtenden Reformkommission - zur Verfügung zu stehen.
Erforderlich ist eine Gesundheitsreform, die die Eigenverantwortung der Krankenversicherten stärkt. Dies kann dadurch geschehen, dass verschiedene Risiken in eine private Absicherung verlagert werden. Auch sollten die Krankenversicherungen gesetzliche wie private mehr Möglichkeiten bekommen, Verträge mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen abzuschließen.
Die PKV ist nach wie vor bereit, mit der GKV in stärkerem Maße zu kooperieren. Sie hat bereits mehrfach angeboten, Maßnahmen mitzutragen, die die Solidarität in der Krankenversicherung stärken. Hier sind konstruktive Lösungen denkbar, die aber solide erarbeitet werden müssen. Mit unausgegorenen Schnellschüssen wie dem vorliegenden Gesetzentwurf ist keinem gedient.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Bayenthalgürtel 26
50968 Köln
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