Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Anhänger und selbstfahrende Anhänger weiterhin von Versicherungspflicht befreit

(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesrates vom 21,09.2012, wonach eine Verlängerung der Ausnahme für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Pflichtversicherungsgesetz bis 2014 beschlossen wurde. Damit können landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen auch weiterhin über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden.

Die Verlängerung der Ausnahme bis 2014 sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da mit einer neuen Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unzumutbare finanzielle Belastung auf die Betriebe zugekommen wäre, so der BWV. Da die Verlängerung befristet erteilt wurde, hält der BWV an seiner alten Forderung, die Regelung unbefristet umzusetzen, weiterhin fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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