Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Angelika Haus: „Justitia wendet sich gegen die Ärzteschaft“

(Berlin) – „Als Ausdruck einer sträflichen Missachtung des ärztlichen Berufsstandes“ beurteilt Angelika Haus, stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes, die im Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KostRMoG) formulierten Vorschläge zur Vergütung von medizinischen Sachverständigengutachten.

Medizinische und andere Sachverständige sowie Dolmetscher und Übersetzer, die in Deutschland von den Gerichten oder Staatsanwaltschaften herangezogen werden, sind gezwungen, ihre erbrachten Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) abzurechnen. Im Rahmen des KostRMoG soll nun eine Änderung des ZSEG erfolgen. In Zukunft wird dieses Gesetz, das die Vergütungssituation zahlloser medizinischer Gerichtsgutachter weiter verschlechtern wird, in "Justizvergütungsgesetz" (JVEG) umbenannt werden.

Als besonders dramatisch beurteilt der Hartmannbund die geringe Höhe der Stundensätze. Im Gegensatz zu den von der Bundesärztekammer vorgeschlagenen, je nach Leistungsart variierenden, Stundensätzen von 75, 85 und 100 Euro sind im JVEG Stundensätze von 50, 60 bzw. 85 Euro vorgesehen. „Eine wirtschaftliche Leistungserbringung ist vor dem Hintergrund einer solchen Vergütungsregelung nicht möglich“ betont Angelika Haus und ergänzt, dass der Hartmannbund sich bis zur voraussichtlich abschließenden Beratung im Rechtsausschuss des Bundestages am 11. Februar gegen eine Zementierung dieser Vorschläge wehren wird. Haus: „Dies ist von besonderer Bedeutung, da Ärzte nach dem Sozialrecht gezwungen sind, solche Gutachten zu erstellen und sich der geringen Honorierung somit auch nicht entziehen können – ein Streik ist damit nicht möglich.“

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Schützenstr. 6A, 10117 Berlin Telefon: 030/2062080, Telefax: 030/20620829

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