Angaben zur Grundsteuer jetzt angehen
(Frankfurt am Main/ Wiesbaden) - Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer haben den gleichen Brief von der Steuerverwaltung bekommen - zur ab 2025 geltenden Grundsteuer. Nun haben sie vom 1. Juli bis 31. Oktober Zeit, online Auskunft über die Daten zu geben, die zu deren Neuberechnung erforderlich sind.
"Wir appellieren an die Eigentümer, fristgerecht mitzumachen", sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, seien die aktuell anstehenden Feststellungen zum Grundsteuerwert absolut zwingend, damit die insgesamt ausgewogene Ausgestaltung der Grundsteuer hinsichtlich Messzahlen und Hebesätze fristgerecht gelingen kann.
"Die vorgesehene Abgabeform ist der Online-Weg über das Webportal Elster", so Ehrhardt. Familienangehörige dürfen aber auch ihren Elster-Account nutzbar machen, um die Erklärung für ihre Angehörigen abzugeben. "Wer sich auf diesem Weg nicht helfen lassen kann und keinen Internetzugang oder die dafür erforderliche digitale Kompetenz hat, kann bei seinem Finanzamt auch einen Härtefall geltend machen und die Zusendung der Unterlagen auf Papier beantragen."
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