ANGA zum Vorschlag der Landesmedienanstalten zur Errichtung eines Digitalisierungsfonds
(Bonn) - Die ANGA begrüßt den am 11. März bekannt gewordenen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zur Errichtung eines Digitalisierungsfonds nur mit einer entscheidenden Modifikation: Der Finanzierungsfonds zur Förderung der Digitalisierung der Rundfunkübertragungswege darf sich nicht - wie von der ALM vorgeschlagen - nur auf die Terrestrik beschränken. Vielmehr bedarf es der Einbeziehung aller Übertragungswege entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung für den Rundfunkempfang: Die in den Fonds eingebrachten Mittel müssen nach der Zahl der von den jeweiligen Übertragungssystemen und Netzbetreibern heute noch analog versorgten Haushalte verteilt werden. Nur ein solcher Schlüssel entspricht auch dem Rechtsgrundsatz der "abgestuften Chancengleichheit".
ANGA-Präsident Thomas Braun: "Ein mit öffentlichen Geldern gespeister Fonds einseitig zu Gunsten von DVB-T wäre eine systematische Wettbewerbsverzerrung, die über die diskriminierende Förderungspraxis von DVB-T in Berlin noch hinaus ginge".
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