ANGA unterstützt Brancheninitiative zur Erleichterung von Online-TV / ANGA-Netzbetreiber wollen neue IP-basierte TV-Dienste ausbauen / Allianz von 13 Organisationen und Institutionen für ein technologieneutrales Urheberrecht / Netzbetreiber, Sender und Verwertungsgesellschaften fordern erleichterten Rechteerwerb für Online-TV
(Köln/Berlin) - Dreizehn führende Akteure der Fernsehbranche haben heute in einer gemeinsamen Erklärung den europäischen Gesetzgeber aufgefordert, die Rechteklärung für die Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen infrastruktur- und technologieneutral auszugestalten. Hintergrund ist ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission, der zwar Erleichterungen beim Rechteerwerb für IP-basiertes Fernsehen vorsieht, dabei aber die Verbreitung im Internet ausspart.
Die Verbraucher wollen Fernsehprogramme zunehmend flexibel nutzen - egal wann, wo und mit welchem Endgerät. Die Netzbetreiber der ANGA wollen ihre Zusatzangebote im IP-Standard entsprechend ausbauen. Dafür bedarf es jedoch der Möglichkeit, die notwendigen Rechte gebündelt über Verwertungsgesellschaften zu erwerben, so wie dies seit vielen Jahren beim klassischen Kabelfernsehen üblich ist. Die geplante Verordnung könnte dies nun einheitlich für alle Verbreitungswege und Übertragungsstandards vorsehen, spart aber in der Entwurfsfassung der Europäischen Kommission die Internetverbreitung aus.
ANGA-Geschäftsführer Dr. Peter Charissé: "Zur Gigabitgesellschaft gehören nicht nur der Breitbandausbau, sondern auch neue TV-Dienste und die dafür notwendige Rechtssicherheit für Sender und Netzbetreiber. Die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin müssen hierzu im Urheberrecht die Weichen konsequent auf Innovation stellen. Was derzeit auf dem Tisch liegt, greift zu kurz. Die lange Liste der an der Erklärung beteiligten Verbände, Sender und Verwertungsgesellschaften zeigt, wie dringlich das Thema ist."
Die Erklärung für ein infrastruktur- und technologieneutrales Urheberrecht wird unterstützt von ANGA, APR, ARD, Bitkom, eco, den Verwertungsgesellschaften GEMA, GÜFA, TWF, VFF, VG Bild-Kunst und VG Wort, dem vzbv und dem ZDF. Sie nennt zehn gute Gründe für eine infrastruktur- und technologieneutrale Ausgestaltung des Rechtsrahmens für die Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und ist auf der Website der ANGA (www.anga.de) verfügbar.
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