ANGA fordert Umdenken in der Förderpolitik / Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber sieht Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bei Fortschreibung der derzeitigen Förderpraxis / Nachhaltiger Ausbau muss im Fokus einer sinnvollen Förderpolitik stehen / Geplantes Breitband-Förderprogramm des Bundes darf nicht zu Re-Monopolisierung der Netze führen / Grad der Überbauung existierender Netze muss in die Bewertung von Förderanträgen einfließen
(Köln/Berlin) - Anlässlich der bevorstehenden Veröffentlichung des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau fordert der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) ein Umdenken in der Förderpolitik. ANGA-Präsident Thomas Braun betont, dass öffentliche Förderung immer das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen birgt: "Nach den Erfahrungen unserer Mitglieder gibt es immer wieder Überbauungen von Kabelnetzen in Fördergebieten. Das muss in dem neuen Förderprogramm des Bundes besser gelöst werden."
Dem Grundsatz nach müsste eine Überbauung existierender NGA-Netze durch geförderten Ausbau ausgeschlossen sein, weil ansonsten privatwirtschaftlich getätigte Investitionen entwertet und Anreize zum weiteren Ausbau reduziert würden. Die Praxis zeigt allerdings, dass das nicht immer gewährleistet werden kann. Dann sollte aber der Grad der voraussichtlichen Überbauung zumindest in die Abwägung im Rahmen der Bewertung von Förderanträgen einfließen.
Solange der Fokus darauf liegt, das für 2018 gesetzte 50 MBit/s-Ziel möglichst schnell und billig zu erreichen, erhalten Angebote zur Aufrüstung bestehender DSL-Netze mithilfe von VDSL und künftig sogar Vectoring regelmäßig den Zuschlag. Vectoring ist aber eine Brückentechnologie, die den Bandbreitenbedarf nur kurzzeitig deckt und den flächendeckenden Ausbau mit Glasfaser im Ergebnis verzögert und verteuert. "Sinnvolle Förderpolitik muss Wert auf nachhaltigen Ausbau mit Glasfaser legen statt auf die Förderung von Übergangslösungen", so Thomas Braun. "Dann könnten sich auch die Kabelnetzbetreiber stärker am geförderten Ausbau beteiligen. Eine Re-Monopolisierung der Netze darf nicht das Resultat der Breitbandförderung sein."
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