Anfrage der Linken zu zahnärztlichen MVZ / FVDZ: "Antworten der Bundesregierung sind nicht zufriedenstellend"
(Bonn/Berlin) - In einer Kleinen Anfrage hat die Bundestagsfraktion Die Linke sich bei der Bundesregierung über die Erfahrungen mit zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erkundigt. Die Reaktion der Bundesregierung auf die 15 Fragen kam schnell und war umfangreich. Nach Einschätzung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist sie jedoch nicht zufriedenstellend.
Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 ist es möglich, rein zahnärztliche MVZ zu gründen. Die Linke wollte mit ihren Fragen zu einer Zwischenbilanz nun in Erfahrung bringen, ob sich durch die Gründung zahnärztlicher MVZ Nachteile für die Versorgung von Patienten ergeben und ob die Regelung das Eindringen von Kapitalgesellschaften in die bislang von Einzel- und Gemeinschaftspraxen geprägte Versorgungslandschaft ermögliche. Außerdem fragte die Fraktion, wie die Bundesregierung den Unterschied bei der erlaubten Zahl angestellter Zahnärzte zwischen MVZ und herkömmlichen Praxisformen begründet. Die Bundesregierung antwortete auf acht Seiten und legt Zahlen und Grafiken der KZBV vor, die bestätigen, dass rund Dreiviertel der mehr als 300 zahnärztlichen MVZ in städtischen Gebieten und nicht wie von der Bundesregierung erwünscht im ländlichen Raum gegründet wurden. "Valide Daten" über Effekte auf das Versorgungsgeschehen lägen noch nicht vor.
Aus Sicht des FVDZ sind die Antworten der Bundesregierung zu den meisten Fragen unzureichend. "Wir hatten uns erhofft, dass mehr Klarheit ins tatsächliche Geschehen kommt, aber die Bundesregierung legt nur die bekannten Zahlen vor", kritisiert der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. "Wichtige Fragen über das reine Zahlenmaterial hinaus bleiben unbeantwortet." Gerade bei den kritischen Fragen zur Versorgung und den unterschiedlichen Anstellungsmöglichkeiten von Zahnärzten in MVZ und in herkömmlichen Praxisformen sieht der Freie Verband erheblichen Nachholbedarf. "Die Bundesregierung sollte klarstellen, warum in verschiedenen Niederlassungsformen unterschiedliche Wettbewerbsparameter gelten", sagte Schrader. "Aber es gibt keine Begründungen - da wurden die Hausaufgaben nicht gemacht."
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