Analyse der flüchtigen Säure: Aufwändig, teuer, unnötig / Kammerpäsident Schindler gegen überflüssige Verordnung im Entwurf der EU-Kommission
(Bad Kreuznach) - Eine kurze, aber folgenschwere Passage des Entwurfs der EU-Kommission für ein neues Weinbezeichnungsrecht hat den Präsidenten der Landwirtschaftskammer RheinÂland-Pfalz auf den Plan gerufen. Im Rahmen der analytischen und sensorischen Prüfung sollen Qualitätsweine, die künftig als Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung definiert werden, einer obligatorischen Analyse der flüchtigen Säure unterzogen werden. Kammerpräsident Schindler beÂzeichnete diesen Punkt der Verordnung als fachlich unnötig. Das bewährte System der Qualitätsweinprüfung mit seinem analytischen und seinem sensorischen Element brauche keine weitere analytische Komponente, die lediglich mehr Aufwand und mehr Kosten für die Betriebe bedeute.
Weil eine unnötige Verteuerung der Analysekosten Akzeptanzprobleme gegenüber dem geÂsamÂten Qualitätsweinsystem auslösen könnte bat der Kammerpräsident Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, sich gegenüber Brüssel für eine Ãœberarbeitung des betreffenden Artikels 26 im vorliegenden Entwurf stark zu machen. Durch eine überflüssige Analytik mit Wasserdampfdestillation und anschließender Titration würden sich die Untersuchungskosten um 50 Prozent erhöhen, was bei rd. 100.000 Anstellungen zur Qualitätsweinprüfung pro Jahr eine Verteuerung um 1,2 Mio. Euro bedeuten würde. Es sei deshalb vertretbar, die Untersuchung der flüchtigen Säure auch weiterhin auf durch die Sensorik begründete Einzelfälle zu begrenzen.
Ministerin Aigner teilte jetzt mit, dass sie die Einschätzung hinsichtlich der überflüssigen Analyse der flüchtigen Säure teilt. Allerdings sei diese Position in der Diskussion auf EU-Ebene zunächst nur von Luxemburg unterstützt worden. Zwischenzeitlich hätten jedoch auf Arbeitsebene weitere Gespräche mit der Kommission stattgefunden, in denen die Konsequenzen einer systematischen Analyse der flüchtigen Säure nochmals verdeutlicht werden konnten. Die Kommission habe daraufhin eine Änderung der Bestimmung in Aussicht gestellt. Wenn nötig, will Aigner ihren Lösungsansatz auch gegenüber der zuständigen EU-Kommissarin Fischer-Boel vertreten.
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