Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

An einer Novellierung der Betriebsverfassung führt kein Weg vorbei

(Berlin) - „Qualifizierte und sachkompetente Betriebsräte tragen zur schnelleren und für alle Seiten annehmbaren Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen bei.“ Damit werde der soziale Frieden im Betrieb gesichert, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, am Mittwoch in Berlin. Das wirke sich auf die Motivation der Beschäftigten und somit letztlich auf die Produktivität eines Unternehmens aus. „Geld, das für die Qualifikation von Betriebsräten und bessere Arbeitsbedingungen dieses Gremiums ausgegeben wird, etwa für Berater, Arbeitsgruppen oder Ausschüsse sowie für moderne Kommunikationsmittel erhält das Unternehmen um ein Vielfaches zurück.“ Arbeitgeber, die stringentes Rechnen gewohnt seien, könnten sich dieser Ansicht nicht verschließen. Mit der dringend notwendigen Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes würden auch Kosten eingespart, die beispielsweise mehr Freistellungen aufwiegen. Die vereinfachten Wahlverfahren brächten Kostenersparnis und Entbürokratisierung. Gespart würden Aufwendungen für die achtwöchige Arbeit des mit drei Beschäftigten besetzten Wahlvorstandes und für Wahlversammlungen, da es nur noch eine gebe. Bei den neuen Freistellungsgrenzen sei davon auszugehen, dass sie in der Regel von erfahrenen Betriebsräten wahrgenommen werden, die schon zuvor intensiv dafür tätig waren.

„Initiativen von verschiedener Seite, leider auch von Wirtschaftsminister Müller, die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zu benutzen, den Tarifvorrang in Krisensituationen zu verwässern, treten wir kompromisslos entgegen“, betonte die DGB-Vize. Das wäre eine Schwächung aller Beschäftigten der betroffenen Branche und würde die Tarifautonomie aushebeln. Die zahlreichen Öffnungsklauseln in den bestehen Tarifverträgen gewährleisteten branchenbezogene und kontrollierte betriebliche Lösungen. Sie würden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche in Bezug auf deren Arbeitsbedingungen aufrecht zu erhalten.

In der Forderung nach mehr Flexibilisierung und weniger Reglementierung lägen Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht so weit auseinander. Allerdings sähen die Gewerkschaften betriebliche Gestaltungsräume nicht darin, dass beispielsweise bei mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen Fristen gesetzt werden, nach deren Ablauf der Arbeitgeber allein entscheide. „Das ist Augenauswischerei und keine wirkliche Einbeziehung der Arbeitnehmer“, sagte Engelen-Kefer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Burgstr. 29-30 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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