AMVSG bahnt den Weg für eine bessere diagnostische Versorgung
(Berlin) - Zum Inkrafttreten des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) am 13.5.2017 äußert sich der Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Martin Walger: "Der VDGH begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, den Weg für diagnostische Innovationen zu bahnen und die Versorgung von Patienten zu verbessern. Zukünftig sollen Maßnahmen greifen, die die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und den Ausbau der Personalisierten Medizin voranbringen. Für beides ist eine präzise Labordiagnostik der Schlüssel."
Mit dem AMVSG wird dem Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, den Einsatz von Diagnostika zur besseren Steuerung von Entscheidungen über eine Antibiotikatherapie zu prüfen. Entsprechende Änderungen im EBM sind dann auf Grundlage der Prüfergebnisse zu beschließen. "Der zielgenaue Einsatz von Antibiotika wird dadurch erschwert, dass die Abrechnungsmöglichkeiten der erforderlichen Tests für die Vertragsärzte unzulänglich sind", sagt Walger. Der VDGH schlägt vor, insbesondere in der hausärztlichen Versorgung sicherzustellen, dass eine schnelle Ausschlussdiagnostik abrechenbar wird. Fast die Hälfte aller Antibiotikaverschreibungen kommt aus der hausärztlichen Versorgung. Eine Testung, ob eine virale oder bakterielle Infektion vorliegt, kann den Antibiotikaeinsatz wirkungsvoll steuern.
Auch die Erstattung sogenannter Begleitdiagnostika (Companion Diagnostics) in der Personalisierten Medizin kommt durch das AMVSG in Bewegung. Diese genetischen Tests geben Auskunft über die Wirksamkeit eines bestimmten Medikamentes bei einem Patienten. Diese Personalisierte Medizin kommt heute überwiegend in der Krebsbehandlung zum Einsatz. Nach den Regeln des AMVSG wird das Begleitdiagnostikum automatisch erstattungsfähig, wenn ein Arzneimittel die vorherige Testung verbindlich vorsieht. "Patienten können jetzt darauf setzen, dass die erforderlichen Tests in der Arztpraxis erbracht und von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden", unterstreicht der VDGH-Geschäftsführer.
Eine weitere wichtige Änderung kommt mit dem AMVSG. Der Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V hat bis spätestens zum 31.8.2017 Regelungen zu vereinbaren, in welcher Zeitspanne er die Bewertung von Laborinnovationen zur Aufnahme in den EBM durchführt und abschließt. Es geht dabei um neue Leistungen, für deren Bewertung nicht der Gemeinsame Bundesausschuss zuständig ist. "Wir stellen mittlerweile einen Innovationsstau in der vertragsärztlichen Versorgung fest", sagt Walger. Der VDGH setzt darauf, dass sich die Partner des Bewertungsausschusses zeitnah auf ein Verfahren verständigen, wie Laborinnovationen schneller beim Patienten ankommen.
Quelle und Kontaktadresse:
(VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.
Gabriele Köhne, Leiterin, Presse und Kommunikation
Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20059940, Fax: (030) 20059949