Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

AMNOG-Daten 2021: Bei der Vergütung von Innovationen über den Tellerrand schauen

(Berlin) - Nutzenbewertung und Preisfindung bei Arzneimittel-Innovationen sind im Prinzip durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hinreichend geregelt. Gerade bei hochpreisigen innovativen Therapien - wie den Advanced Therapy Medical Products (ATMP) - können aber ergänzend Outcome-bezogene Erstattungsmodelle sinnvoll sein. Sie könnten sowohl den generellen Zugang zum medizinischen Fortschritt als auch seine Finanzierbarkeit erleichtern. Dies ist nur eine der Schlussfolgerungen aus den neu erschienenen AMNOG-Daten 2021 des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI).

"Durch die Anwendung ergebnisorientierter Erstattungsmodelle könnte es zu einer besseren Risikoteilung zwischen Hersteller und Krankenkasse kommen, als mit den herkömmlichen Erstattungsbeträgen", schreiben die Autoren der AMNOG-Daten, die Gesundheitsökonomen Prof. Dieter Cassel und Prof. Volker Ulrich. Ein reformpolitisch "wichtiger Schritt" sei auch die Wiedereinführung eines Risikopools im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), doch müsse er so ausgestaltet sein, dass es keine "Fehlanreize" gebe, indem prospektive Ratenzahlungsmodelle mit klassischen Einmalzahlungen gleichgestellt werden.

Als weitere "Baustelle" identifizieren Cassel und Ulrich die sogenannte "NUB-Lücke" bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus. Der Erstattungsprozess sei hier sehr zeitintensiv, nicht rechtssicher und "für alle Beteiligten aufwändig". "Der verhandelte Erstattungsbetrag aus dem AMNOG-Verfahren sollte daher unmittelbar auch für die stationäre Behandlung gelten", schlussfolgern die Autoren. Die Regelungen, dass bereits mit der erwarteten Zulassung eines ATMP krankenhausspezifische Vereinbarungen zu Zusatzentgelten verhandelt werden können und es einen weiteren Termin für NUB-Anträge gebe, lösen die Probleme aus Sicht der Autoren "nur partiell": Es bestehe also weiterer Handlungsbedarf.

Die bereits im fünften Jahr von Cassel und Ulrich verfassten und vom BPI herausgegebenen "AMNOG-Daten" informieren ausführlich über Grundlagen, Abläufe und Ergebnisse der Nutzenbewertung und Preisfindung neuer rezeptpflichtiger Arzneimittel in Deutschland und gehen kritisch auf reformbedürftige Aspekte der AMNOG-Regulierung ein: Wie viele Verfahren gab es bisher? Wie oft wurde den neuen Präparaten ein Zusatznutzen zuerkannt? Gibt es Bewertungsbesonderheiten in einzelnen Therapiegebieten? Wie wirkt sich die Nutzenbewertung auf die Erstattungsbetragsvereinbarungen aus? Zu welchen Ergebnissen führen die Schiedsverfahren? Ergeben sich daraus unerwünschte Nebenwirkungen auf die Patientenversorgung? Wie entwickeln sich die Preise für Arzneimittel-Innovationen beziehungsweise wie entwickeln sich die Ausgabenanteile innovativer Arzneimittel im Zeitverlauf?

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Andreas Aumann, Leitung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 27909-0, Fax: (030) 2790361

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