Pressemitteilung | k.A.

amnesty ist enttäuscht über BVG-Entscheidung zum Zuwanderungsgesetz / Deutschem Flüchtlingsrecht droht europäische Zweitklassigkeit

(Berlin) - Als herben Rückschlag für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und in Europa bewertet amnesty international (ai) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes. "Wir sind außerordentlich enttäuscht", erklärte Wolfgang Grenz, Flüchtlingsexperte von amnesty international. "Damit fällt das deutsche Flüchtlingsrecht wieder hinter die internationalen Standards zurück."

Das am 22. März 2002 im Bundesrat unter umstrittenen Bedingungen verabschiedete Gesetz hatte die nichtstaatliche und die geschlechtsspezifische Verfolgung in den Flüchtlingsbegriff mit aufgenommen. Damit war ein entscheidendes Defizit des deutschen Asyl - und Flüchtlingsrechts in einem zentralen Punkt gegenüber dem internationalen Flüchtlingsrecht entfallen. Bei den anstehenden neuen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition droht dieser Fortschritt rückgängig gemacht zu werden. "Ein Zuwanderungsgesetz ohne die Aufnahme nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung verlöre erheblich an Wert und erfüllte nicht die Anforderungen des internationalen Flüchtlingsrechts", sagte Wolfgang Grenz.

amnesty international appelliert deshalb an die Bundesregierung und die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bei Gesprächen mit der CDU/CSU auf der Aufnahme nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung zu bestehen. Andernfalls würde die Bundesrepublik Deutschland auch die Bemühungen auf europäischer Ebene torpedieren, zu einem gemeinsamen Flüchtlingsbegriff zu kommen. Alle anderen vierzehn EU- Mitgliedstaaten befürworten die Einbeziehung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung in den Flüchtlingsbegriff.

amnesty international schlägt Bundesregierung und Koalition vor, sich auf den saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) zu beziehen. Dieser hat erklärt, dass die CDU/CSU im Flüchtlingsbereich nur Lösungen mittrage, wenn sie von der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gedeckt seien. Nach Auffassung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und nach der überwiegenden Staatenpraxis entspricht die Aufnahme nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung den Vorschriften der GFK. Somit gibt es nach Ansicht von ai kein sachlich fundiertes Argument gegen die Aufnahme nichtstaatlicher Verfolgung in den Flüchtlingsbegriff.

Quelle und Kontaktadresse:
amnesty international Sektion der BRD e.V., Gst. Bonn Heerstraße 178 53111 Bonn Telefon: 0228/983730 Telefax: 0228/630036

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