Pressemitteilung | AML - Verein Automobillogistik im DSLV e.V.

AML begrüßt Angleichung an geplante EU-Energiesteuerrichtlinie

(Bonn) - Die in Autotransportern verbauten speziellen Tankanlagen werden ab sofort als Haupttanks anerkannt. Im EU-Ausland getankter Kraftstoff braucht damit in Deutschland kein zweites Mal versteuert zu werden. Dies ist die Folge eines Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Februar, mit dem eine Angleichung an das zukünftige EU-Energiesteuerrecht erfolgt. Der Verein Automobillogistik im DSLV (AML) hatte sich vehement für die neue Regelung eingesetzt, um mehr Wettbewerbs- und Steuergerechtigkeit für die betroffenen Unternehmen zu erlangen.

Bislang führte die enge Definition des Begriffs "Haupttank" dazu, dass die nachträglich veränderten Tankanlagen von speziellen Nutzfahrzeugen, wie Autotransportern, nicht als solche anerkannt wurden. Dies hatte zur Folge, dass ein Lastkraftwagen, der über einen von einem Karosseriebauer umgerüsteten Tank verfügte, den im EU-Ausland getankten Kraftstoff beim Grenzübertritt nach Deutschland vollständig der deutschen Energiesteuer zu unterwerfen hatte, während die serienmäßig eingebauten Tanks der Nutzfahrzeughersteller im gleichen Fall steuerbefreit blieben.

Nach dem neuen Erlass des BMF wird diese Doppelbesteuerung vermieden. Danach gelten Kraftstofftanks bei Nutzfahrzeugen und bei Spezialcontainern im grenzüberschreitenden Verkehr ab sofort als Hauptbehälter, sofern die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

1. Der Tank wurde vom Fahrzeughersteller oder einer dritten Person fest eingebaut.
2. Der Kraftstoff wird unmittelbar für den Fahrzeugbetrieb verwendet.
3. Die eingebauten Tanks sind in den Zulassungspapieren aufgeführt oder eine technische Prüfbescheinigung weist diese als konform mit den geltenden technischen Sicherheitsanforderungen aus.

"Mit dieser neuen Definition erreichen wir ein großes Stück Wettbewerbsharmonisierung in Deutschland und Europa. Eine Fortführung der bisherigen Doppelbesteuerung hätte dem Gedanken des Binnenmarktes widersprochen und wäre für unsere Mitglieder wirtschaftlich nicht länger tragbar gewesen", betont Konrad Kurz, Vorsitzender des AML, im Nachgang zu der Neuregelung. "Ohne die tatkräftige Unterstützung seitens unseres Fördermitglieds, der Kässbohrer Transport Technik GmbH und dessen Geschäftsführer, Herrn Günther Percht, hätte der AML diesen Durchbruch in der Rechtsauslegung durch das Bundesfinanzministerium so schnell nicht erreicht. Ein herzliches Dankeschön geht außerdem in Richtung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV). Dieser setzt sich seit Jahren für eine Änderung der bisherigen Besteuerungspraxis ein."

Quelle und Kontaktadresse:
Verein Automobillogistik im DSLV e.V. (AML) Yorick M. Lowin, Geschäftsführer Weberstr. 77, 53113 Bonn Telefon: (0228) 91440-0, Telefax: (0228) 91440-99

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