Am Sonntag tritt das neue Reiserecht in Kraft: Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) informiert über die konkreten Veränderungen für den Verbraucher
(Unterhaching/München) - Mehr Verbraucherschutz für Urlauber in Europa: Dieses Ziel verfolgt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die am 1. Juli 2018 in Deutschland in Kraft tritt. Mit der Richtlinie wird auf die Veränderungen der Touristikbranche durch den Onlinehandel und die damit verbundenen rechtlichen Fragen reagiert. Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), der Interessenverband der deutschen Digital-Touristik, fasst die wichtigsten Veränderungen für den Verbraucher zusammen.
"Letztlich bekommt der Kunde ab dem 1. Juli 2018 mehr Klarheit, welche Reiseleistung er bucht, denn er erhält im Laufe des Buchungsprozesses deutlich mehr Informationen als zuvor", so die Einschätzung von VIR-Vorstand Michael Buller. "Zudem gelten die neuen Regularien für sämtliche Buchungskanäle, sprich für Reisebüros und Internet-Anbieter gleichermaßen."
Im Zuge der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht werden die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern ausdrücklich verändert und erweitert. Zu den Angaben, die dem Kunden zukünftig vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden müssen, zählen unter anderem wesentliche Eigenschaften der Pauschalreise wie Reiseroute, Angaben zur Unterkunft, inkludierte Leistungen und Transport, aber auch Zahlungsmodalitäten, Reisepreis, Kontaktdaten des Reiseveranstalters und -mittlers, Mindestteilnehmerzahl, allgemeine Einreisebestimmungen, Pass- und Visumbestimmungen sowie Impfungen, Rücktrittsmöglichkeiten und Reiserücktrittsversicherung.
Eine weitere gravierende Neuerung der Pauschalreiserichtlinie ab 1. Juli ist die Schaffung einer neuen Reisekategorie: Verbundene Reiseleistungen werden neben der Pauschalreise und Einzelleistungen als eine eigene neue Kategorie eingeführt. Dies betrifft in erster Linie Urlauber, die einzelne Teile ihrer Reise wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen im Internet zusammenstellen.
"Bucht ein Kunde bei einem Besuch im Reisebüro oder bei einem Onlineportal mindestens zwei verschiedene Leistungsarten für dieselbe Reise und schließt dabei separate Verträge ab, liegt eine verbundene Reiseleistung und keine Pauschalreise vor", erläutert Michael Buller.
Vor allem die nun stärkere Transparenz der gebuchten Leistungen sieht der Online-Experte als großes Plus für den Verbraucher: "Die Urlauber erhalten mit der neuen Pauschalreiserichtlinie eine umfangreichere Leistungsübersicht, was das Vertrauen gegenüber den touristischen Anbietern sicher stärken wird", zeigt sich Michael Buller überzeugt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)
Pressestelle
Leonhardsweg 2, 82008 Unterhaching
Telefon: (089) 610 667 29, Fax: (089) 610 667 10
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