Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz in Kraft: Zehn Jahre EEG - VfEW unterstützt die Intention, sieht aber deutliche Schwachstellen
(Stuttgart) - Am 1. April 2000, vor exakt zehn Jahren, trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Der VfEW, Verband für Energie- und Wasserwirtschaft, betont in einer Stellungnahme zur Zehn-Jahres-Bilanz die prinzipielle Richtigkeit der Intention des Gesetzes, nämlich die nachhaltige Förderung des Ausbaus regenerativer Energien. Gleichzeit weist der Verband, dem in Baden-Württemberg mehr als 200 Versorgungsunternehmen angehören, allerdings auch auf offensichtliche Schwachstellen hin.
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll "die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern". Es dient dem Klima- und Umweltschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraft verringert werden soll.
Die grundsätzlich positive Idee, die hinter dem EEG steckt, wird von den Versorgungsunternehmen des Landes in vollem Umfang unterstützt und mitgetragen. So hat die Stromwirtschaft heute bundesweit mit rund 63 Prozent den größten Anteil an der Wertschöpfungskette bei den erneuerbaren Energien. Die große Mehrzahl der Mitgliedsunternehmen des VfEW ist in diesem Bereich aktiv. Damit gehört die Integration der erneuerbaren Energien zum selbstverständlichen Tagesgeschäft aller Energieversorger. Allerdings sieht der VfEW in der gezielten Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit Festpreisen und nach dem Prinzip der Bedürftigkeit die größte Schwachstelle des Gesetzes. Geschäftsführer Matthias Wambach: "Es kommt zu unerwünschten Ineffizienzen, die durch mehr Wettbewerb verhindert werden könnten. Übrigens ist festzustellen, dass oft gegen höhere Strompreise, aber gleichzeitig für mehr erneuerbare Energie - und damit für höhere Umlagen und de facto höhere Preise - argumentiert wird".
Nach Überzeugung der Experten des VfEW sind zukünftig in hohem Maße Anreize zur Effizienzsteigerung notwendig, um mit einem möglichst geringen Maß an Förderung, wie sie das EEG vorsieht, einen maximalen Effekt zu erreichen, sprich einen möglichst großen Anteil an erneuerbaren Energien über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben. Wambach: "Ein wettbewerbsfreier Raum, der über viele Jahrzehnte hinweg jährlich Beträge in Höhe mehrerer Milliarden Euro den Stromkunden entzieht und als Langzeit-Subvention Investoren zur Verfügung stellt, fördert eben gerade nicht die wirksame und effiziente CO2-freie Stromerzeugung. Hier sind von politischer Seite deutliche Korrekturen notwendig".
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