Pressemitteilung | BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse

Altkanzler Schmidt ab 2016 ohne Mentholzigaretten

(Berlin) - Das Bundeslandwirtschaftsministeriums plant mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) den Verkauf von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016 komplett zu untersagen. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor. Das Fehlen dieser Frist im Referentenentwurf des Ministeriums stellt einen Bruch des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD dar, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vorschreibt. "Ein aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig erfolgendes Verbot von Mentholzigaretten wäre gesundheitspolitisch unsinnig, gefährdet die deutschen Produktionsstandorte und kostet den Finanzminister hunderte Millionen Euro", so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

Altbundeskanzler Helmut Schmidt, Deutschlands berühmtester Raucher, soll nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gezwungen werden, bereits ab kommendem Jahr auf seine bevorzugten Mentholzigaretten zu verzichten.

Die TPD sieht ein Verbot von Tabakerzeugnissen mit einem sogenannten charakteristischen Aroma vor. Speziell für ein Verbot von Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist bis Mai 2020, um Konsumenten ausreichend Zeit zu geben, zu anderen Erzeugnissen zu wechseln. Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Umsetzung der Richtlinie verzichtet auf diese verlängerte Frist und verbietet diese Zigaretten bereits ab Mai 2016. Dies widerspricht dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vorsieht, um Mehrbelastungen für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden.

Während in der EU-Tabakproduktrichtlinie ein Verfahren aufgezeichnet wird, um die Verwendung von Zusatzstoffen einheitlich zu regulieren, greift Deutschland vorweg und führt damit zu Verzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.

Da auch die Ausfuhr von Mentholzigaretten in die übrigen EU-Mitgliedstaaten ab Mai 2016 nicht länger zulässig wäre, wird mit dem vorzeitigen Verbot den exportstarken Herstellungsstandorten in diesem Land und den dortigen Beschäftigten massiv geschadet. Die Produktion würde zwangsläufig in andere EU-Mitgliedstaaten verlagert werden. "Mittelständische Hersteller, die ihren Produktionsstandort nicht verlagern können und wollen, werden von diesem Verbot besonders getroffen. Das Landwirtschaftsministerium zeichnet sich einmal mehr durch wirtschaftsunfreundliche Regulierungswut aus", kritisiert Mücke: "Die Begründung des sofortigen Verbots des Zusatzstoffes Menthol ist nicht nachvollziehbar und trägt neoprohibitionistische Züge."

Für Konsumenten wie Altkanzler Schmidt bliebe die Möglichkeit, ihren Bedarf an Mentholzigaretten bis 2020 im benachbarten Ausland zu decken. Damit liefe auch eine vermeintlich gesundheitspolitische Zielsetzung des sofortigen Verbots weitgehend ins Leere.

Unmittelbare Auswirkungen würde hingegen der Bundesfinanzminister spüren. Ihm entgingen durch ein vorzeitiges Verbot von Mentholzigaretten jährlich bis zu 470 Mio. Euro. Bis zum Jahr 2020 fehlte dem Bundeshaushalt somit ein Betrag von bis zu 1,8 Mrd. Euro. Mit dieser Summe ließen sich zur Verwirklichung der Energiewende rund 1.200 km dringend benötigte Oberlandleitungen errichten bzw. etwa 180 km Erdkabel verlegen.

Der DZV vertritt die Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV) Pressestelle Unter den Linden 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 886636-0, Fax: (030) 886636-111

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