Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Altersvorsorge geht vor Mitarbeiterbeteiligung

(Berlin) - Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge nach den Regelungen des Altersvermögensgesetzes hat momentan Vorrang vor dem Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung. Dies ist der Kern der Botschaft, die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Rahmen einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung am 17. April im Bundestag vortragen wird. Nach Ansicht des DGB sollen zunächst die abgeschlossenen Tarifverträge zur Altersvorsorge durch flächendeckende Umsetzung stabilisiert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass es die Einkommensverhältnisse der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren nicht zulassen werden, sowohl Vermögensbildung als auch Alterssicherung in großem Stil zu betreiben.

Grundsätzlich hält der DGB an seinem Ziel fest, die Arbeitnehmerschaft sowohl am betrieblichen als auch am überbetrieblichen Produktivvermögen zu beteiligen. Daher unterstützt der Bund der Gewerkschaften auch beispielsweise Forderungen nach Anhebung der Einkommensgrenzen für Sparzulagen oder der Beibehaltung einer erhöhten Zulage für Produktivkapitalbeteiligung in den neuen Bundesländern über 2004 hinaus. Einem erhöhten Fördersatz für langfristige Produktivkapitalbeteiligungen steht der DGB offen gegenüber, sofern verlässliche Insolvenzsicherungen und die Einbindung der zuständigen Arbeitnehmervertretungen gewährleistet sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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