Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Altersvorsorge für das Gastgewerbe tarifvertraglich geregelt

(Hamburg) - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben nach langwierigen Verhandlungen einen bundesweit geltenden Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen. In den ca. 220.000 Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland sind rund eine Million Menschen beschäftigt. „Mit dieser tariflichen Branchenlösung wollen wir die Versorgungslücke bei der gesetzlichen Rente schließen und Altersarmut verhindern. Wir haben ein Tarifmodell entwickelt, das allen Beschäftigten den Aufbau einer attraktiven zusätzlichen Altersvorsorge ermöglicht. Auch kleine und mittlere Betriebe des Gastgewerbes können jetzt einfach und kostengünstig in die Altersvorsorge einsteigen“, erklärte der 2. Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, Reiner Wittorf, am 27. Februar vor Journalisten in Hamburg.

Die im Gastgewerbe Beschäftigten erhalten eine obligatorische Anschubfinanzierung in Höhe von 150 Euro jährlich, die sich teilweise aus Umwidmung des tariflichen Urlaubsgelds und einem Arbeitgeberzuschuss finanziert. Darüber hinaus zahlen die Arbeitgeber einen Zuschuss von 16 Prozent, wenn die Beschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nutzen.

Derzeit läuft die begrenzte Ausschreibung zur Umsetzung des tariflichen Angebots. Bis Ende April 2002 wird die von DEHOGA und NGG gebildete Ausschreibungskommission das günstigste Angebot ermitteln. Die Arbeitgeber können sich im Rahmen der Branchenlösung für einen der fünf gesetzlich möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden. Ab 1. September 2002 ist für diejenigen Arbeitgeber, die keine entsprechende Initiative entwickelt haben, die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Pensionskasse vorgesehen. „Die Pensionskasse verspricht eine hohe Anlagesicherheit, gute Renditen und geringe Verwaltungskosten“, so Wittorf.

„Damit alt werden nicht arm sein heißt“ – unter dieses Motto hat die Gewerkschaft NGG ihre Kampagne zur tarifvertraglichen Regelung der betrieblichen Altersvorsorge gestellt. Seit Mitte des vergangenen Jahres konnten für das Ernährungsgewerbe bereits mehr als 80 Tarifverträge zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden. Die Pensionskasse Ernährung und Genuss ist offen für alle Branchen der Ernährungswirtschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/38013105 Telefax: 040/88013220

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