Pressemitteilung | Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.

Altersversorgung: gelebte Sozialpartnerschaft

(Köln) - Das neugeschaffene Altersversorgungswerk in der Metall- und Elektro-Industrie gilt als beispielhaft für eine moderne Tarifpolitik. So bietet es den Beschäftigten vor allem mehr Sicherheit und bessere Konditionen als bei privaten Verträgen. Zudem befreit es die Unternehmen von der Verpflichtung betrieblicher Lösungen.

Es ist eine der größten Ausschreibungen in der Geschichte der deutschen Finanzwirtschaft. Insgesamt neun große und bekannte Finanzdienstleister sind aufgefordert, ihre Angebote für die Durchführung der "Altersversorgung Metall und Elektro" abzugeben. Dabei geht es um eine zukünftige Einlagesumme von mehreren Milliarden Mark pro Jahr.

Entsprechend groß ist auch der Anforderungskatalog. Der umfasst rund 60 Seiten und verpflichtet die Finanzdienstleister, bei der künftigen Kapitalanlage auch "ethische Belange, soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit" zu berücksichtigen. Darauf verständigten sich jedenfalls der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall, als sie am 4. September 2001 den Tarifvertrag zur Altervorsorge in der Metall- und Elektro-Industrie abschlossen. Das damit verbundene Versorgungswerk für die betriebliche Alterversorgung soll sich schließlich um das Geld von 3,6 Millionen Beschäftigten in über 14.000 Betrieben kümmern. "Nachdem der Gesetzgeber die Grundarchitektur geschaffen hat", so Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser, "haben wir als Tarifpartner die Ausformung der Einzelheiten vorgenommen."

Vorausgegangen war auf bundespolitischer Ebene die Reform der Alterssicherung. Neben dem traditionellen Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer zahlen für Rentner) wird eine persönliche, kapitalgedeckte Zusatzrente (Riester-Rente) eingeführt. Danach haben vom 1. Januar 2002 Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch, bis zu vier Prozent ihres Entgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, derzeit 4.176 Mark jährlich, in Beiträge für eine private Altersversorgung umzuwandeln. Die Umwandlung ist freiwillig und muss auch nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden.

Arbeitgeber und Gewerkschaften der Metall- und Elektro-Industrie (M+E) warnen allerdings die Beschäftigten der Branche vor einem schnellen Abschluss privater Versicherungsverträge zur Altersversorgung. Solche privaten Lebensversicherungen nach dem Riester-Modell würden in der Regel deutlich teurer sein, als sie von der "Altersversorgung Metall und Elektro" noch im Dezember, und damit rechtzeitig vor dem 1. Januar, angeboten würden.

Laut Gesamtmetall und IG Metall werden die Angebote des gemeinsamen Versorgungswerkes "deutlich attraktiver sein als jeder individuelle Vertrag". So würde bei privaten Verträgen normalerweise ein Verwaltungskostenanteil von 20 Prozent anfallen. Für das eigene Produkt rechnen die Tarifvertragsparteien mit nur fünf Prozent. Und dass die Versorgungskasse keine "Bonzenschleuder" wird, dafür garantieren laut Gesamtmetall schon mehrere beiderseitig besetzte Kontrollinstanzen.

In einer Modellrechnung zeigt sich der Vorteil für den Arbeitnehmer deutlich: So ergibt sich beispielsweise bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Mark, unter Annahme einer 30jährigen Laufzeit, einem Anlagebetrag von vier Prozent des Einkommens (das um drei Prozent pro Jahr steigt) und einer Rendite von fünf Prozent, eine Monatsrente von 1244 Mark. Das wären 196 Mark mehr als bei den Angeboten der privaten Konkurrenz.

Aber auch die Unternehmen profitieren. So können kleine und mittlere Beriebe, die mit dem Aufbau eigener Angebote überfordert sind, nun auf das Versorgungswerk zurückgreifen und ihren Beschäftigten gute Angebote machen. Mehr noch: Gesamtmetall empfiehlt geradezu den Mitgliedunternehmen, von eigenen Angeboten Abstand zu nehmen, da nur in den seltensten Fällen ähnlich günstige Konditionen wie bei dem gemeinsamen Versorgungswerk zu erreichen seien. "Wir eröffnen den Betrieben verschiedene Optionen", so Kannegiesser, " stellen eine Auffanglösung bereit und bieten hervorragende Unterstützung bei der Ausgestaltung der Altersvorsorge an."

Ihre bereits vorhandene betriebliche Altersversorgung können die Betriebe selbstverständlich auch für die Entgeltumwandlung nutzen. Auf jeden Fall müssen sie ein förderfähiges Angebot unterbreiten. Kommt keine betriebliche Lösung zustande, fließt das umgewandelte Entgelt in das Das neugeschaffene Altersversorgungswerk in der Metall- und Elektro-Industrie gilt als beispielhaft für eine moderne Tarifpolitik. So bietet es den Beschäftigten vor allem mehr Sicherheit und bessere Konditionen als bei privaten Verträgen. Zudem befreit es die Unternehmen von der Verpflichtung betrieblicher Lösungen.

Köln. Es ist eine der größten Ausschreibungen in der Geschichte der deutschen Finanzwirtschaft. Insgesamt neun große und bekannte Finanzdienstleister sind aufgefordert, ihre Angebote für die Durchführung der "Altersversorgung Metall und Elektro" abzugeben. Dabei geht es um eine zukünftige Einlagesumme von mehreren Milliarden Mark pro Jahr.

Entsprechend groß ist auch der Anforderungskatalog. Der umfasst rund 60 Seiten und verpflichtet die Finanzdienstleister, bei der künftigen Kapitalanlage auch "ethische Belange, soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit" zu berücksichtigen. Darauf verständigten sich jedenfalls der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall, als sie am 4. September 2001 den Tarifvertrag zur Altervorsorge in der Metall- und Elektro-Industrie abschlossen. Das damit verbundene Versorgungswerk für die betriebliche Alterversorgung soll sich schließlich um das Geld von 3,6 Millionen Beschäftigten in über 14.000 Betrieben kümmern. "Nachdem der Gesetzgeber die Grundarchitektur geschaffen hat", so Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser, "haben wir als Tarifpartner die Ausformung der Einzelheiten vorgenommen."

Vorausgegangen war auf bundespolitischer Ebene die Reform der Alterssicherung. Neben dem traditionellen Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer zahlen für Rentner) wird eine persönliche, kapitalgedeckte Zusatzrente (Riester-Rente) eingeführt. Danach haben vom 1. Januar 2002 Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch, bis zu vier Prozent ihres Entgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, derzeit 4.176 Mark jährlich, in Beiträge für eine private Altersversorgung umzuwandeln. Die Umwandlung ist freiwillig und muss auch nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden.

Arbeitgeber und Gewerkschaften der Metall- und Elektro-Industrie (M+E) warnen allerdings die Beschäftigten der Branche vor einem schnellen Abschluss privater Versicherungsverträge zur Altersversorgung. Solche privaten Lebensversicherungen nach dem Riester-Modell würden in der Regel deutlich teurer sein, als sie von der "Altersversorgung Metall und Elektro" noch im Dezember, und damit rechtzeitig vor dem 1. Januar, angeboten würden.

Laut Gesamtmetall und IG Metall werden die Angebote des gemeinsamen Versorgungswerkes "deutlich attraktiver sein als jeder individuelle Vertrag". So würde bei privaten Verträgen normalerweise ein Verwaltungskostenanteil von 20 Prozent anfallen. Für das eigene Produkt rechnen die Tarifvertragsparteien mit nur fünf Prozent. Und dass die Versorgungskasse keine "Bonzenschleuder" wird, dafür garantieren laut Gesamtmetall schon mehrere beiderseitig besetzte Kontrollinstanzen.

In einer Modellrechnung zeigt sich der Vorteil für den Arbeitnehmer deutlich: So ergibt sich beispielsweise bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Mark, unter Annahme einer 30jährigen Laufzeit, einem Anlagebetrag von vier Prozent des Einkommens (das um drei Prozent pro Jahr steigt) und einer Rendite von fünf Prozent, eine Monatsrente von 1244 Mark. Das wären 196 Mark mehr als bei den Angeboten der privaten Konkurrenz.

Aber auch die Unternehmen profitieren. So können kleine und mittlere Beriebe, die mit dem Aufbau eigener Angebote überfordert sind, nun auf das Versorgungswerk zurückgreifen und ihren Beschäftigten gute Angebote machen. Mehr noch: Gesamtmetall empfiehlt geradezu den Mitgliedunternehmen, von eigenen Angeboten Abstand zu nehmen, da nur in den seltensten Fällen ähnlich günstige Konditionen wie bei dem gemeinsamen Versorgungswerk zu erreichen seien. "Wir eröffnen den Betrieben verschiedene Optionen", so Kannegiesser, " stellen eine Auffanglösung bereit und bieten hervorragende Unterstützung bei der Ausgestaltung der Altersvorsorge an."

Ihre bereits vorhandene betriebliche Altersversorgung können die Betriebe selbstverständlich auch für die Entgeltumwandlung nutzen. Auf jeden Fall müssen sie ein förderfähiges Angebot unterbreiten. Kommt keine betriebliche Lösung zustande, fließt das umgewandelte Entgelt in das Versorgungswerk. Das hält drei Angebote bereit: Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung.

Welche dieser drei Möglichkeiten zum Zuge kommt, entscheidet jedoch der Betrieb. "Wir haben uns streng an den Grundsatz gehalten", so Kannegiesser, dass die Arbeitnehmer ihre zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung finanzieren und die Arbeitgeber diese organisieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V. (Gesamtmetall) Volksgartenstr. 54 a 50677 Köln Telefon: 0221/33990 Telefax: 0221/3399233

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