Alterseinkünftegesetz führt zu Doppelbesteuerung / Sozialverband VdK enttäuscht über Entscheidung des Bundestags
(Berlin) - Der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, erklärte am 29. April 2004 in Berlin zu dem vom Bundestag verabschiedetem Alterseinkünftegesetz: "Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass der Bundestag die sozialstaatliche Seite bei seiner Entscheidung im Hinblick auf die Einführung dieses Gesetzes außer Acht gelassen hat." Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Professor Jutta Limbach, habe bei der damaligen Urteilsverkündung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich die einkommenssteuerrechtliche Seite geprüft habe, nicht aber die sozialstaatliche Seite.
"Aus Sicht des Sozialverbands VdK darf die Politik die sozialstaatliche Seite nicht ignorieren. Ein großer Teil der Rentner hat immerhin aus seinen versteuerten Einkommen Beiträge gezahlt", sagte Hirrlinger. Viele Ruheständler müssten künftig Doppelbesteuerungen hinnehmen. "Der VdK wird diesen Tatbestand durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, falls der Bundesrat das Gesetz ohne Änderungen durchwinken wird", kündigte Präsident Hirrlinger an.
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