Pressemitteilung | k.A.

Alterseinkünftegesetz

(Berlin) - Am 11. Juni hat der Bundesrat per Gesetz eine neue Besteuerung der Altersrenten beschlossen. Damit folgt der Gesetzgeber der Auflage des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. März 2002 die ungleiche Besteuerung von Altersrenten und Pensionen neu zu regeln. Bisher werden Pensionen zu 100 Prozent besteuert und Altersrenten nur zu einem bestimmten Ertragsanteil, der sich nach dem Renteneintrittsalter richtet. Wer mit 65 Jahren in Rente ging, hatte bisher nur 27 Prozent seiner Rente zu versteuern. Das führte bisher dazu, dass Altersrentner meist keine Steuern zu zahlen hatten.

Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz wird die Besteuerung der Renten stufenweise angehoben. Ab dem Jahr 2040 werden die Renten zu 100 Prozent versteuert. Wer vorher in Rente geht, hat weniger zu versteuern. Ein Rentner, der im Jahre 2015 in Rente geht, braucht nur 70 Prozent seiner Rente zu versteuern, 5 Jahre später sind es bereits 80 Prozent. Der einmal ermittelte steuerfreie Betrag bleibt dauerhaft erhalten.

Ob letztendlich Steuern zu entrichten sind, hängt maßgeblich von der Höhe der Rente ab. Ein heutiger Rentner wird auch in Zukunft keine Steuern zahlen müssen, wenn seine Bruttorente im Jahr ca. 18.000 Euro nicht übersteigt. Mit einer Mehrbelastung muss jedoch rechnen, wer neben der Rente noch andere Einkünfte, z.B. aus Miete, Zinsen über dem Sparerfreibetrag oder eine Betriebsrente hat. Etwas härter wird es zukünftig auch Verheiratete treffen, bei denen einer arbeitet und der andere bereits im Ruhestand ist. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums werden im nächsten Jahr ca. 1,3 Millionen Rentnerhaushalte mehr steuerbelastet.

Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin Telefon: 030/4012925, Telefax: 030/4013675

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