Pressemitteilung | Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Altersblindheit - Viele Patienten müssen ab dem 1. Oktober um ihre Therapie fürchten

(Berlin) - Die Injektion in den Augapfel ist nach der Katarakt-OP die zweithäufigste Augenoperation in Deutschland. Sie wird mehr als 500.000 Mal jährlich durchgeführt, unter anderem zur Therapie der sogenannten Altersblindheit - der feuchten altersabhängigen Makula-Degeneration.

Gestern hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) vor einem drohenden "dramatischen Versorgungsengpass" bei der Spritzentherapie gewarnt. Auf Bitte des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erläutert Priv.-Doz. Dr. Joachim Wachtlin vom Berliner Sankt Gertrauden-Krankenhaus das Problem und die Folgen für die Augenpatienten:

"Bei der Injektion von Medikamenten in den Augapfel, der sogenannten IVOM Behandlung, handelt es sich um die beste und wirkungsvollste Therapiemöglichkeit bei der feuchten altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) und anderen Makula-Erkrankungen. Durch wiederholte Injektionen kann bei den allermeisten Patienten gewährleistet werden, dass die Sehkraft erhalten oder bei einem Teil sogar gebessert werden kann. Ab dem 1.10. kann diese IVOM Behandlung über die Krankenkassenkarte direkt abgerechnet werden. Dies ist aber den Krankenhäusern und Kliniken nicht gestattet und so können diese nach dem jetzigen Stand die meisten ihrer Patienten ab dem 1.10. nicht behandeln oder weiterbehandeln. Ich teile die Sorge der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dass es im Bereich der IVOM Behandlung ab dem 1.10. zu einem massiven Versorgungsengpass kommt."

Wie so ein Versorgungsengpass sich auswirken kann, erläutert Wachtlin am Beispiel der Hauptstadt: "In Berlin werden nach aktuellem Kenntnisstand etwa die Hälfte der IVOM Behandlungen in den Kliniken und Krankenhäusern durchgeführt. Es gibt im Ballungsraum Berlin außerhalb der Krankenhäuser und Kliniken nicht genügend Ärzte und Kapazitäten, um diese große Zahl der Patienten ab dem 1.10. entsprechend den Empfehlungen zu behandeln und so den Erhalt der Sehkraft zu gewährleisten. Eine Lösung, die den Krankenhäusern und Kliniken ermöglicht, auch nach dem 1.10. Patienten zu behandeln, ist bisher trotz intensiver Bemühungen der Ärzte nicht zu Stande gekommen. Es muss jetzt sehr kurzfristig eine Möglichkeit für die Krankenhäuser geschaffen werden, diese dringend erforderlichen Behandlungen weiter durchzuführen. Sonst muss man davon ausgehen, dass sehr viele Patienten ab dem 1.10 ihre notwendige Behandlung nicht erhalten können, was zu starken und unwiderruflichen Sehverschlechterungen führen wird."

Um die Versorgung der Patienten in ausreichendem Umfang sicherzustellen, fordert DBSV-Präsidentin Renate Reymann eine pragmatische Lösung: "Es ist einfach inakzeptabel, dass hier aufgrund eines Abrechnungsproblems der Verlust von Sehkraft droht. Die meisten betroffenen Patienten sind älter als 70 Jahre, viele von ihnen sind nicht in der Lage, um die Fortsetzung ihrer Therapie bei einem anderen Arzt zu kämpfen, erst recht nicht unter diesem Zeitdruck. Wir brauchen deshalb eine effektive Sofortmaßnahme, die den Krankenhäusern ermöglicht, die Therapie ab dem 1. Oktober fortzuführen. Die so gewonnene Zeit muss dann genutzt werden, um eine dauerhafte Lösung für eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Therapie zu erreichen."

Den Augenpatienten, die ab dem 1. Oktober Injektionen in einem Krankenhaus erhalten sollen, rät der DBSV dringend, sich im Krankenhaus und bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob vor Ort bereits eine Lösung gefunden wurde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Pressestelle Rungestr. 19, 10179 Berlin Telefon: (030) 285387-0, Fax: (030) 285387-20

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