Pressemitteilung | Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Altersbeschränkung für Energy-Drinks

(Köln) - In Großbritannien befragt die Regierung aktuell die Bürger, ob und ab welchem Alter Jugendliche Energy-Drinks kaufen dürfen. Als Energy-Drinks gelten Getränke mit mehr als 150 mg Koffein pro Liter.

In den USA starb 2017 ein gesunder 16-Jähriger, nachdem er in kurzer Zeit große Mengen koffeinhaltige Getränke getrunken hatte. Die Obduktion ergab, dass das Koffein bei dem ansonsten gesunden Jugendlichen offensichtlich zu Herz-Rhythmus-Störungen geführt hatte. In der britischen Umfrage geht es allerdings vor allem um die große Zuckermenge in den Getränken.

"Dass ein Kind oder ein Jugendlicher durch Koffein stirbt, ist zum Glück selten. Wir sehen wie die britische Regierung vor allem den übermäßigen Zucker in den Energy-Drinks als Gefahr für die Gesundheit und plädieren dafür, dass Energy-Drinks nur an Jugendliche über 18 Jahren verkauft werden dürfen," so der Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Dr. Josef Kahl. "Fettleibigkeit in der Kindheit ist eines der größten Gesundheitsprobleme in Deutschland. Vor allem der Konsum überzuckerter Getränke trägt dazu bei. Betroffen von Fettleibigkeit sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche aus sozial prekären Verhältnissen. Ihre Eltern können oft nicht ermessen, welchen Schaden Soft Drinks und Energy-Drinks anrichten. Daher fordern wir von der Politik eine Zuckersteuer, wie sie in vielen Ländern, u. a. Großbritannien, schon besteht, und ein Verkaufsverbot von Energy-Drinks an Minderjährige.

Und Eltern raten wir: gewöhnen Sie Ihre Kinder von Anfang daran, nichts anderes als Wasser gegen den Durst zu trinken."

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) Dr. med. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher Mielenforster Str. 2, 51069 Köln Telefon: (0221) 689090, Fax: (0221) 683204

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