Altenpflegeumlage in Thüringen gescheitert
(Hannover) - Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) hatte die Pflegedienste in Thüringen aufgerufen, Widerspruch gegen die Umlagebescheide zur Refinanzierung der Ausbildungskosten in der Altenpflege einzulegen und den Zahlungsaufforderungen nicht nachzukommen. Der Verband machte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Umlagefinanzierung geltend. Nun hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie reagieren müssen und legte den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetz vor, dessen Kern die Abschaffung der Altenpflegeumlage ist.
Der Aufruf des Verbandes zum Widerspruch gegen die Heranziehungsbescheide hatte Erfolg. Die Pflegedienste legten Widerspruch ein und zahlten die Umlage nicht. Nun hat das Thüringer Ministerium einen Gesetzesentwurf vorgestellt, nach dem die Umlagefinanzierung mit dem 31.08.2001 auslaufen soll. Ab dem 1. September werden die Kosten für die Altenpflegeausbildung dann direkt über die Pflegesätze refinanziert werden.
Wir haben bereits vor der Einführung der Umlagefinanzierung auf unsere verfassungsrechtlichen Bedenken aufmerksam gemacht, so Ekkehard Mittelstaedt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Wir haben mit unserem Aufruf einen so großen Druck auf die Politik ausüben können, so daß diese Regelung, die die Pflegedienste finanziell über Gebühr belastet, gescheitert ist.
Nach Einschätzung des ABVP handelt es sich bei der Altenpflegeumlage um eine nicht verfassungskonforme Sonderabgabe. Zur Zahlung der Umlage werden alle Altenpflegeeinrichtungen herangezogen, unabhängig davon, ob ein Betrieb ausbildet oder nicht. Mit der Umlage sollten die erforderlichen finanziellen Mittel aufgebracht werden, um den ausbildenden Unternehmen die Ausbildungskosten zu erstatten. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind bereits vor Einführung der Umlagefinanzierung in Thüringen Musterklagen geführt worden. Die Gerichte teilten die Bedenken des Verbandes, so dass auch in diesen Bundesländern von einer Umlageerhebung abgesehen wird.
Der Verband wird nun alles daran setzen, dass das Thüringer Sozialministerium nicht nur die Umlagebescheide ab dem 1. September 2001 für nichtig erklärt, sondern auch die Bescheide aus den Vorjahren. Eine entsprechende ABVP-Forderung liegt dem Thüringer Sozialministerium bereits vor.
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