Alte Mängel bleiben / neue Institutionen kosten Geld und bringen neue Bürokratie
(Heppenheim) - Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V. fordert Überarbeitung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Pflege fordert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP). Zusätzlich zum Problem, dass eine langfristige Sicherung der Finanzierung von Pflege nicht erreicht worden sei, schreibe der bestehende Entwurf die bestehenden Mängel fort. Außerdem bedeute die Einrichtung von Pflegebegleitern und Pflegestützpunkten zusätzliche Kosten - Geld, das eigentlich der Pflege zugute kommen sollte.
Die Patienten müssen sich weiterhin damit herumschlagen, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen sie möglichst gesund rechnet und die Pflegekassen die Zahlung von Leistungen verweigern, um zu sparen, stellte DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus fest. Es sei nicht geregelt, wer die neue Pflegebegleitung bezahle: Wenn es die Pflegekassen sind, muss der Patient eher mit Kürzungen berechtigter Leistungen als mit neutraler Hilfe rechnen, befürchtet der Präsident der Patientenvertretung.
Bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten frage man sich, wozu sie dienen sollen, da doch die Pflegekassen bereits gesetzlich zur Aufklärung der Versicherten verpflichtet seien. Der DGVP-Präsident sieht die Einrichtung der Pflegestützpunkte von daher als Kapitulation der Politik vor der Boykott-Politik von Pflegekassen und fordert die Politik auf, besser die Einhaltung rechtlicher Vorschriften durch die Kassen zu kontrollieren anstatt zu Lasten der Versicherten neue Institutionen aufzubauen, die Mängel der bestehenden Einrichtungen ausgleichen sollen.
Klar sei, dass mit den neuen Einrichtungen Verzögerungen des Ablaufs und neue Bürokratie verursacht werden.
Die DGVP begrüßt die Ansätze zur Qualitätssicherung der Pflege, will aber auch hier sichergestellt sehen, dass diese Sicherung von unabhängiger Stelle und nicht im Interesse der Pflegekassen geschieht. Dies sei im Gesetz nicht festgeschrieben, sodass zu befürchten sei, dass unter dem Druck der Pflegekassen Qualität nach Kassenlage definiert werden könne.
Das Gesetz stehe insgesamt unter dem Diktat der Kostenvermeidung zu Lasten der Qualitätssicherung: Nur so sei etwa die geplante Regelung verständlich, dass Kassen nur 3 Prozent der Patienten mit Pflegestufe III eine Härtefallregelung zugestehen dürfen. Eine individuelle, am Pflegefall orientierte Einstufung werde offensichtlich als finanzielle Bedrohung gewertet.
Als ein Trauerspiel bezeichnete es Candidus, dass man es als einen Fortschritt des Gesetzesentwurfs werten müsse, dass Pflegekassen innerhalb von 5 Wochen das Ergebnis der Prüfung eines Antrags mitteilen sollen. Im Grunde sei diese Frist zu lang. Doch derzeit finde eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erst etwa 6 8 Wochen nach der Antragstellung auf Pflegleistungen statt. Dann dauere es weitere 4 Wochen, bis der MDK sein Gutachten verfasst habe. Bis zur ersten Auszahlung des Pflegegeldes vergehe in der Regel ein Vierteljahr. Legt der Patient Widerspruch gegen eine unzutreffende Beurteilung der Pflegstufe ein, muss er mit einem Widerspruchsverfahren von 6 8 Wochen rechnen. Im Klageverfahren kann es sogar bis zu anderthalb Jahren bis zur Entscheidung dauern, so die DGVP.
Das Gesetz versäume es, die Leistungsfähigkeit bestehender Strukturen grundlegend zu verbessern, stellte Candidus fest. Der Gesetzesentwurf ist von den Alltagsproblemen der Pflege meilenweit abgehoben und sucht die Rettung in bürokratischen Regelungen zu Lasten der Pflegebedürftigen und Angehörigen und der Berufsgruppen der Pflege.
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