Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Altautogesetz: BDE sieht sich bestätigt

(Köln) - Bestätigt fühlt sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. - BDE (Köln) durch den Entwurf des Bundesumweltministers für ein Altfahrzeug-Gesetz. Darin ist die kostenlose Rückgabe für den Letztbesitzer vorgesehen.

Bereits in der Vergangenheit hatte der Entsorgerverband aus Köln stets betont, dass die Rückgabe von Altautos für den letzten Halter kostenlos sein müsse. Bei den Gebrauchtwagen gebe es eine „soziale Kaskade“, an deren Ende in aller Regel ein wirtschaftlich wesentlich schwächerer Besitzer stehe als am Anfang beim Kauf des Neuwagens. Deshalb, so der BDE, sollten die Recyclingkosten für das Fahrzeug möglichst beim Ersterwerb im Kaufpreis enthalten sein und auch deutlich ausgewiesen werden. Nur so würden auch die Konstrukteure wirkungsvoll beeinflusst, die neuen Karossen umweltgerecht und demontagefreundlich zu gestalten.

Der BDE findet seine Argumente in der Ministeriumsvorlage wieder. Auch die Ablehnung einer gesetzlichen Entsorgungspauschale von 100 € je Altwagen durch Trittins Ministerium hält man beim BDE für zielführend. Ebenso wendet sich der BDE gegen jede monopolartige Fondsstruktur, die als Nachfrager für Entsorgungsdienstleistungen den Markt regulieren würde. Andernfalls müsse man gerade für die kleinen und mittelständischen Betriebe beim Kfz-Rückbau Existenzsorgen hegen – zumal in den letzten Monaten diese Betriebssparte den Entsorgern ohnehin „wenig Spaߓ bereitet habe, so der BDE in Köln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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