Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Alpentransit im Straßengüterverkehr steht auch 2002 im Brennpunkt

(Frankfurt/Main) - Der Transit über die Alpen sorgt auch im Jahr 2002 für Konfliktstoff im europäischen Straßengüterverkehr. Die im Arbeitskreis „ALPENTRANSIT“ vertretenen Verbände AISÖ (Österreich), ASTAG (Schweiz), BGL (Deutschland), FNTR (Frankreich), CONFETRA und FAI (Italien), ITD (Dänemark) und TLN (Niederlande) sowie die Internationale Straßentransport Union (IRU) stehen zur Lösung anstehender Probleme weiterhin in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission.

Mitte Dezember 2001 hatte der Arbeitskreis „ALPENTRANSIT“ in einem Schreiben an EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio auf die prekäre Situation des Transportgewerbes nach den Tunnelsperrungen aufmerksam gemacht. In ihrem Antwortschreiben bezeichnet die Kommission selbst die Verkehrsregelung im Alpentransit als eine „empfindliche Frage“. Unter anderem hatten die europäischen Transportverbände darauf hingewiesen, dass eine Verlagerung von Straßenverkehren durch die Schweiz auf die Schiene vielfach an technischen, organisatorischen und qualitativen Problemen scheitere. Die Kommission hat nunmehr zugesagt, diese beschriebenen Schwierigkeiten bei der verstärkten Nutzung des Kombinierten Verkehrs in anstehenden Gesprächen mit der Schweiz aufzugreifen. In diesen Gesprächen sollen auch die Straßenverkehrsprobleme (Einbahnverkehr) nach der Wiedereröffnung des St. Gotthardtunnels behandelt werden.

Die Kommission hat ein weiteres Anliegen der Transportverbände bereits aufgegriffen. So ist sie dem Hinweis gefolgt, dass aufgrund der Notsituation in der Schweiz Umwegfahrten auch über Österreich erforderlich wurden, was möglicherweise zu einer Überschreitung der „108 %-Fahrtenschwelle“ im Jahr 2001 geführt haben könnte. Die Verbände fordern mit Blick auf die Engpässe im Verkehr durch die Schweiz, eine Anwendung dieser Fahrtenklausel und eine damit verbundene Ökopunktekürzung für 2002 zu verhindern. Die Europäische Kommission hat dem EU-Ministerrat bereits einen Vorschlag vorgelegt, wonach die 108 %-Klausel grundsätzlich abgeschafft werden soll. Außerdem sagt die Kommission den Verbänden eine intensive Prüfung der von Österreich vorzulegenden Zahlen über die Zahl der Transitfahrten zu, inwiefern diese vollständig und zutreffend sind.

Noch nicht endgültig geklärt ist auch die Frage der „erlaubten“ Höhe der Brennermaut. Bereits Mitte vergangenen Jahres hatten die Verbände des Arbeitskreises „ALPENTRANSIT“ die Europäische Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass in Österreich trotz kleinerer Korrekturen nach wie vor eine in ihrer Höhe nicht mit EU-Recht zu vereinbarende Brennermaut erhoben wird. Die Kommission hat daraufhin der Republik Österreich mitgeteilt, auch sie halte diese Gebühr noch immer für überhöht und hat Österreich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die dafür gesetzte Frist läuft in Kürze aus. Die europäischen Transportverbände erwarten dann, wie zugesagt, ein Eingreifen der Kommission.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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