Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert ein Sofortprogramm
(Köln) - Auf Basis der gemeinsam beschlossenen Grundsätze postuliert die Allianz Deutscher Ärzteverbände ein Sofort-Programm. Der Fünf-Punkte-Plan formuliert Kernthesen für die aktuell verhandelte Gesundheitsreform: Gebührenordnung mit fester Vergütung & Kostenerstattung Zum 1. Januar 2007 wird eine Gebührenordnung eingeführt, mit der ärztliche Leistungen in Euro und Cent vergütet werden Eine echte leistungsgerechte Vergütung, die der Qualität der ärztlichen Leistung und der Rolle des Arztes als dem zentral Verantwortlichen für die Gesundheit des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft und dem besonderen Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis gerecht wird, kann nur auf Basis vorher bekannter und unveränderbarer Preise geregelt werden. Die Ausgestaltung dieser Gebührenordnung muss auf dem Boden des kalkulierten EBM erfolgen. Die Parameter, die vor mehr als fünf Jahren mit einem Umrechnungsfaktor 5,11 von Eurobetrag in Punkte verwendet wurden, sind der Inflationsrate anzupassen.
Zeitgleich zum 1. Januar 2007 erhalten alle Versicherten und Leistungserbringer die uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zur Kostenerstattung für den ambulanten oder stationären Bereich unter Verwendung einer neuen Gebührenordnung mit festen Preisen. Eine Kontingentierung der Leistungsmenge und damit der Verbleib des Morbiditätsrisikos bei den Ärzten ist inakzeptabel. Krankenkassen sollen unterschiedliche Tarife anbieten können, um beispielsweise wahlweise mit Selbstbehalttarif die Eigenverantwortung des Patienten zu stärken und in einen echten Wettbewerb mit anderen Kassen einzutreten. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Patient und Arzt mit eindeutig geregelter Rechnungslegung dient nicht nur dem eigenverantwortlichen Umgang mit den Ressourcen im Gesundheitswesen, sondern auch der Transparenz des Leistungsgeschehens zwischen Patient und Arzt. Freie Berufsausübung Jahrzehntelange Reglementierung und Budgetierung haben die Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten in unerträglichem Maße eingeschränkt. Der Gesetzgeber muss sich darauf reduzieren, die Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich der Arzt gemäß seinem Status als Freiberufler entwickeln kann. Der Missbrauch der körperschaftlichen Strukturen zur Umsetzung staatlicher Repressionen wird nicht länger hingenommen. Dies widerspricht dem Primat einer freiheitlichen Berufsausübung. Das Vertragsarztrechts-Änderungs-Gesetz ist zum einen ein gutes Beispiel für die Liberalisierung der Berufsausübungsform, zeigt aber auch im Detail, wie der Gesetzgeber versucht, durch den Anwendungsvorrang sozialrechtlicher Verpflichtungen das Sozialrecht über das Berufsrecht zu stellen. In dieser Hinsicht ist das Gesetz nachzubessern. Die anstehenden Reformvorhaben sind darauf zu überprüfen, dass Therapiefreiheit und die freie Arztwahl des Patienten Vorrang erhalten.
Bürokratie-Abbau
Der Grundsatz „Stichproben statt Vollerhebung“ ist bei allen administrativen Erhebungen anzuwenden. Daher muss die Datenerfassung im Rahmen der Chronikerprogramme (DMP) zum Jahreswechsel 2006/2007 auf Stichprobenerhebungen reduziert werden. Individuelle Kassenanfragen sind nurmehr im Ausnahmefall zulässig und separat zu honorieren. Dem Ausnahmefall muss eine dringende Notwendigkeit zu Grunde liegen, die in Beweislastumkehr von den Krankenassen nachzuweisen ist. Die Praxisgebühr wird über die Krankenkassen eingezogen bzw. im Rahmen der Kostenerstattung gegenüber den Versicherten zurückbehalten. Wird sie in der Praxis erhoben, honorieren dies die Krankenkassen mit der bei diesen selbst üblichen Verwaltungspauschale von 25 Prozent. Wirtschaftlichkeitsprüfungen verjähren zwei Jahre nach Ende des Prüfungsquartals. Zufallsprüfungen werden auf eine 1 Prozentige Stichprobe begrenzt. Es wird ein „Runder Tisch“ Bürokratieabbau zwischen Ärzten, Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium eingerichtet, der öffentlich tagt und regelmäßig Bericht erstattet. Zielvorgabe für den „Runden Tisch“: In drei Jahren muss die Zeit für administrative Aufgaben halbiert sein. Datensätze, die nicht innerhalb von zwei Jahren statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht werden, werden nach diesem Zeitraum nicht mehr erhoben.
Arzneimittelverordnungen, Hilfs- und Heilmittelverordnung
Ein definierter Leistungskatalog dient als Grundlage für Verordnungen in Klinik und Praxis. Nicht in diesem Katalog enthaltende Leistungen können von Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistungen angeboten oder individuell privat versichert werden. So entsteht ein echter Kassenwettbewerb, der Wahlmöglichkeiten für die Versicherten eröffnet und zu marktgerechten Preisen der Arzneimittel führen wird. Die Bonus-Malus-Regelung wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft.
eCard
Die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte kann erst erfolgen, wenn sich in den Testregionen die absolute Datensicherheit bewiesen hat. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Patient die Hoheit über seine Daten behält. Dabei ist insbesondere nachzuweisen, dass Daten nicht unbefugt in die Hände Dritter gelangen können, Manipulationen an elektronischen Rezepten unmöglich sind, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zum Sammeln, Speichern, Verwerten und Löschen eingehalten werden und die Teilnahme für alle Beteiligten freiwillig bleibt. Die Kosten der Einführung – insbesondere die technische Aufrüstung in den Arztpraxen – muss von den Krankenkassen getragen werden. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert die Einrichtung eines „Ärztlichen Ombudsmann“ aus dem Bereich der freien ärztlichen Verbände bei der „gematik“.
Mit diesen fünf zentralen Forderungen geht die Allianz Deutscher Ärzteverbände in die politischen Gespräche. Diese Ziele resultieren aus den gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände wird prüfen, inwieweit diese Thesen Eingang in die Gesetzgebung finden und entsprechende Reaktionen vorbereiten. Um diese Forderungen zu unterstreichen, ruft die Allianz Deutscher Ärzteverbände in der letzten Juniwoche bundesweit zu Praxisschließungen, regionalen Protestkundgebungen und weiteren Maßnahmen auf. Zwischen dem 26. und 30. Juni finden erneut bundesweit regionale Protestaktionen mit Kundgebungen statt, darunter am 28. Juni in Mainz sowie am 30. Juni in Sindelfingen (Urabstimmung über DMP-Ausstieg) sowie in Berlin. In Schleswig-Holstein sind alle Praxen aufgerufen, die ganze Woche zu schließen und nur Notdienste zu versehen. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände ist eine Vereinigung der folgenden sechs großen freien ärztlichen Verbände, die bundesweit und bereichsübergreifend agieren: Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), Bundesverband der Ärztegenossenschaften, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands, MEDI Deutschland und NAVVirchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Dieser auf der Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft agierende Zusammenschluss bündelt die Interessen und die Schlagkraft der einzelnen Verbände und tritt der Politik gegenüber als Gesprächs- und Verhandlungspartner der Ärzteschaft auf.
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Klaus Greppmeir, Leiter, Pressestelle
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