Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Alles fürs Kind – Familienrecht braucht Generalüberholung

(Berlin) - Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) in seinem Eckpunktepapier unter anderem eine nachhaltige – im Zusammenhang durchdachte – Familienrechtsreform. Vom Kinderwunsch über die Elternstellung bis zum Kindschaftsrecht: Dringend notwendig ist nicht nur der generelle Abbau des Reformstaus. Es bedarf auch einer Verzahnung mit anderen Rechtsbereichen.

„Kinder müssen bessere Chancen erhalten – unabhängig davon, wie die Eltern zusammenleben“, betont Rechtsanwältin Eva Becker, Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht des DAV. „Das beginnt schon, bevor ein Kind überhaupt da ist: Die Eizell- und Embryonenspende sollte legalisiert werden, ebenso wie die altruistische Leihmutterschaft.“ Überfällig ist auch die Reform des Abstammungsrechts: Es braucht eine schnelle und verlässliche Zuordnung von Kindern zu zwei (Wunsch-)Eltern – unabhängig von der rechtlichen Form des Zusammenlebens und unabhängig vom Geschlecht. So solle etwa die Frau, die mit der Geburtsmutter verheiratet ist oder die Elternstellung anerkennt, rechtlich ebenfalls Mutter sein können.

In Sachen Kindschaftsrecht spricht sich der DAV gegen das gesetzliche Leitbild eines bestimmten Betreuungsmodells aus. „Das Recht hat Eltern keine ‚ideale‘ Betreuungsform vorzuschreiben; es muss einen Rechtsrahmen für jedwedes Modell zur Verfügung stellen, das dem Kindeswohl dient“, fordert Becker. Für alle Rechtsfragen rund um das Kind – elterliche Sorge, Betreuungszeiten, Barunterhalt – solle zudem ein „Kinderverbundverfahren" beim Familiengericht eingeführt werden. So könnten zusammenhängende Fragen im Interesse des Kindes besser und schneller entschieden werden.

Die Punkte sind nur exemplarisch herausgehoben – es gilt, einen erheblichen Reformstau im gesamten Familienrecht abzubauen. Zudem ist eine Verzahnung der familienrechtlichen mit den sozialrechtlichen Regelungen erforderlich. „Dass ein Lebenssachverhalt in verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedlich geregelt ist, ist für die Betroffenen weder nachvollziehbar noch beherrschbar“, mahnt Becker.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

NEWS TEILEN: