Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Alle wichtigen Infos zum neuen Wettbewerbsrecht

(Wiesbaden) - Am 8. Juli 2004, ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der vom Bundestag am 01.04.2004 beschlossenen Fassung in Kraft getreten (BGBl. I, 1414).

Regelungen für Telefonmarketing unverändert

Obwohl der Bundesrat mehrheitlich u. a. zu den Detailpunkten "Telefonmarketing" und "Gewinnabschöpfung" andere Regelungen - als die vom Bundestag Beschlossenen - forderte, und daher am 14.05.2004 den Vermittlungsausschuss anrief, wurde das Verfahren am 26.05.2004 ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Der anschließende Einspruch des Bundesrates gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde schließlich am 16.06.2004 mit der absoluten Mehrheit des Bundestages zurückgewiesen.

In seiner Forderung zum Telefonmarketing hatte sich der Bundesrat vollinhaltlich den Argumenten des DDV für eine sinnvolle Liberalisierung angeschlossen, wonach für Werbeanrufe das Opt-out-Prinzip gelten sollte. Auch wenn dies nicht erreicht werden konnte, so ist es durch die neuen gesetzlichen Regelungen beim Telefonmarketing gleichwohl zu keiner Verschärfung gekommen. Es gilt weiterhin das, was bereits seit Anfang der 70er-Jahre höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist: Wer zur Förderung des Warenabsatzes Verbraucher anrufen möchte (B-to-C), benötigt hierfür zunächst die vorherige Zustimmung des Verbrauchers. Gleiches gilt bei werblichen Anrufen gegenüber Gewerbetreibenden (B-to-B), wobei in diesen Fällen das mutmaßliche Einverständnis ausreicht.

Neuer Best Practice Guide zum UWG

Hinweisen möchten wir bei dieser Gelegenheit schon jetzt auf unseren neuen Best Practice Guide "UWG", der Ende August ebenfalls über die DDV-Website abgerufen werden kann und als Handreichung für die Praxis die Auswirkungen des neuen UWG auf das Direktmarketing aufzeigen wird.

Der DDV wird sich auf der Grundlage dieses Leitfadens aktiv an der weiteren politischen Diskussion um das Wettbewerbsrecht beteiligen und der Gefahr einer übertriebenen bürokratischen Auslegung der Vorschriften entgenwirken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Direktmarketing Verband e.V. (DDV) Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/97793-0, Telefax: 0611/97793-99

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