Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Alkoholfreies teurer als Bier

(Leipzig) - Wenn der Vater mit dem Sohne an einem heißen Sommertag nach einer Radtour durch den Auenwald den unsäglich großen Durst stillen will, ist zum Glück die nächste Schänke nicht weit. Während Vater sich die große kühle Molle Bier hinter die Binde kippt, begnügt sich Sohnemann mit einer großen coolen Cola. Doch beide staunten nicht schlecht, als es ans Bezahlen geht: Das Bier ist billiger als die Cola. „Dies ist leider kein Einzelfall“, so die Lebensmittelrechtsexpertin Anne-Katrin Wiesemann der Verbraucherzentrale Sachsen. Das hat auch eine kürzlich durchgeführte Marktbegehung der sächsischen Verbraucherschützer ergeben. „Dabei ist jeder Gastwirt verpflichtet, seinen Gästen mindestens ein alkoholfreies Getränk anzubieten, welches nicht teurer sein darf, als das billigste alkoholische Getränk“, so die Expertin weiter.

Untersucht wurden die Getränkekarten von Lokalen in Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen, Hoyerswerda, Zittau und Riesa. Das Ergebnis ist erschreckend. Von den 54 untersuchten Getränkekarten verstießen 18 Einrichtungen gegen diese gesetzliche Regelung, das sind über 33 %. Dabei liegt der Sinn und Zweck dieser Vorschrift auf der Hand, er soll diejenigen mit schmalem Portmonee nicht unnötig zum Biertrinken verführen. Vor allem viele Jugendliche verfügen über wenig Geld. Ihnen soll die Entscheidung abgenommen werden, nur wegen des günstigeren Preises Bier zu wählen.

Sicherlich ist dies nur ein kleiner Schritt in Richtung Jugendschutz und mehr Verkehrssicherheit. Die Ergebnisse der Verbraucherschützer zeigen jedoch auch, dass ein ziemlich großer Teil der sächsischen Gastwirte wenig Verantwortung für unsere jungen Mitmenschen an den Tag legen. Sachsens Verbraucherschützer fordern daher alle gastronomischen Einrichtungen auf, ihre Getränkekarten kritisch zu überprüfen und dabei zu berücksichtigen, dass der Preisvergleich auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises auf einen Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen hat. An alle Verbraucher geht die Aufforderung, bei Verstößen gegen die Getränkepreisvorschrift, den Wirt darauf aufmerksam zu machen. Wenn dieser uneinsichtig ist, kann man sich auch an das zuständige Gewerbeamt oder an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

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