Alkoholfreie Biere werden immer beliebter / Absatz deutscher Brauereien 2013 um zwölf Prozent gestiegen
(Berlin) - Alkoholfreie Biere werden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland immer beliebter: Nach Branchenangaben stieg der Absatz alkoholfreier Biere aus deutschen Brauereien 2013 im Vergleich zum Vorjahr um rund zwölf Prozent von 4,3 Millionen (2012) auf 4,8 Millionen Hektoliter. Dies entspricht gut fünf Prozent der gesamten Bierproduktion in Deutschland. Während der Absatz alkoholfreier Biere sich bis 2007 über viele Jahre bei rund 2,3 Millionen Hektoliter eingependelt hatte, setzte 2008 ein Boom ein, der bis heute anhält. "Wir sind zuversichtlich, in diesem Jahr die Fünf-Millionen-Marke zu überschreiten. Damit sind Deutschlands Brauer weiterhin weltweit führend bei der Herstellung hochwertigster alkoholfreier Biere", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes (DBB), Holger Eichele, am Donnerstag in Berlin.
Alkoholfreie Biere werden nach dem seit fast 500 Jahre geltenden Reinheitsgebot gebraut und bestehen ausschließlich aus natürlichen Zutaten. Alkoholfreie Biere enthalten aber weniger Kalorien und sind somit ein idealer Durstlöscher. Ob Pils, Weizenbier oder Radler, ob regionale Spezialitäten wie Kölsch, Alt oder Hell: Alkoholfreies Bier ist so vielseitig, dass jeder auf seinen Geschmack kommt. Wegen ihrer oftmals isotonischen Eigenschaft erfreuen sich alkoholfreie Biere besonders auch bei Sportlern hoher Beliebtheit.
Alkoholfreie Biere können minimale Spuren von Alkohol enthalten, die jedoch so gering sind, dass sie keinerlei physiologische Wirkung haben. Während in anderen EU-Staaten wie Frankreich oder Spanien ein doppelt so hoher Wert zulässig ist, müssen als "alkoholfrei" deklarierte Biere in Deutschland weniger als 0,5 Volumenprozent enthalten. Dieser Wert gilt ebenso für alkoholfreie Weine. Auch in anderen Getränken wie Fruchtsäften und Kefir oder auch in Obst finden sich durch Gärprozesse von Natur aus geringe Spuren von Alkohol. Entscheidend ist: Die in den Getränken verbliebenen Mengen sind stets so gering, dass sie keinerlei messbaren Einfluss ausüben. Aus diesem Grund ist eine Kennzeichnung dieses minimalen Restalkoholgehaltes von alkoholfreien Bieren, Fruchtsäften oder auch Milchprodukten seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen.
Weil dem Deutschen Brauer-Bund größtmögliche Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiges Anliegen ist, hat der Verband seinen Mitgliedsbetrieben eine freiwillige Kennzeichnung des Restalkoholgehaltes alkoholfreier Biere (Alk.
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