Pressemitteilung | Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Alkohol in der Schwangerschaft : "FASD - die Behinderung, die es nicht geben muss!"

(Köln) - In Deutschland kommen jährlich etwa 10.000 Kinder mit geistigen und körperlichen Schädigungen zur Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben. Bis zu 4000 Neugeborene pro Jahr leiden unter Fetal Alcohol Spectrum Disorders, FASD oder Alkoholspektrumstörung, einer besonders schwerwiegenden, vorgeburtlich entstandenen Schädigung des Kindes.

FASD gilt als die häufigste angeborene Störung mit Intelligenzminderung. "FASD ist eine Behinderung, die vollständig zu vermeiden ist durch den Verzicht auf Alkohol. FASD bedeutet für die Betroffenen eine Vielzahl körperlicher und geistiger Behinderungen und Einschränkungen. Sie bedeutet, dass die Kinder nur selten ein selbständiges Leben führen können. Neben dem persönlichen Leid entstehen der Gesellschaft hohe Kosten, denn FASD-Kinder brauchen lebenslang Hilfe," so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Als BVKJ fordwern wir gemeinsam mit weiteren ärztlichen Verbänden eine Kennzeichnungspflicht auf alkoholischen Getränken.

Jede Schwangere sollte die Möglichkeit bekommen, selbstbestimmt und informiert auf Alkohol zu verzichten. Gleichzeitig wünschen wir uns mehr und frühere Aufklärung. Schon Jugendliche in den Schulen müssen lernen, wie schädlich schon winzige Mengen Alkohol in der Schwangerschaft ist. Und wir brauchen bessere und vernetzte Hilfe und Beratung für die (Pflege-)familien der Kinder, und auch für Erzieherinnen und Lehrer."

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) Dr. med. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher Mielenforster Str. 2, 51069 Köln Telefon: (0221) 689090, Fax: (0221) 683204

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