ALDI-Süd und LIDL im Kampf mit den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches
(Berlin) - Nach ALDI-Süd verwendet nun auch LIDL Verkehrsbezeichnungen der "Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Kleingebäck" für die eigenen Brotsorten - ohne sich dabei jedoch an die vorgeschriebenen Getreidemengen und -arten zu halten. In beiden Fällen hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks darauf mit entsprechenden Abmahnungen reagiert. Die Sachlage ist klar: Jeder Wettbewerber muss sich an den geltenden Regeln messen lassen, um eine objektive Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
"Beim Handwerksbäcker bekommt man unter der Bezeichnung "Roggenmischbrot" ein Brot, das mindestens 51 Prozent Roggenmehl enthält. Bei ALDI-Süd und LIDL stellt der Kunde nun fest, dass das Roggenmischbrot wesentlich weniger Roggenmehl enthält. Dies widerspricht dem Sinn der Leitsätze und erfüllt den Tatbestand der Verbrauchertäuschung", kommentiert RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Im Fall von ALDI-Süd kommt außerdem hinzu, dass das Unternehmen in einem Werbeflyer und auf seinen so genannten Back-Automaten damit wirbt, dass in der Filiale Brot und Brötchen ganztägig frisch gebacken würden: "Frisch aus dem Ofen - direkt in die Tüte", obwohl anzunehmen ist, dass in den Automaten lediglich ein Aufwärmprozess fertig gebackener Ware stattfindet.
Mittlerweile hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks gegen ALDI-Süd Klage eingereicht, weil das Unternehmen der Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen ist. Die Reaktion von LIDL auf die Abmahnung steht noch aus.
"Mit unserem Vorgehen setzen wir ein Zeichen für fairen Wettbewerb und Qualität. Egal, ob ein Unternehmen "aufgewärmte" Brötchen als "selbst gebacken" verkauft, oder sich nicht an die vorgeschriebenen Getreidemengen hält" betont Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches liefern für Hersteller, amtliche Lebensmittelüberwacher, aber auch für Verbraucher aussagekräftige Beschreibungen der Lebensmittel. Für das Bäcker- und Konditorenhandwerk dienen sie als Grundlage für die eigenen Qualitätsansprüche, bieten den Handwerksbetrieben Sicherheit gegenüber den Lebensmittelüberwachern und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Aufgrund der allgemeinen Zustimmung haben die Leitsätze den Charakter eines Sachverständigengutachtens von besonderer Qualität und sind daher eine wichtige und wertvolle Auslegungshilfe im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Verkehrsauffassung eines Lebensmittels.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Amin Werner, Hauptgeschäftsführer
Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2064550, Telefax: (030) 20645540