Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Akzeptanz der Riester-Rente durch breite Kommunikationsstrategie und Vereinfachung des Altersvermögensgesetzes erhöhen

(Berlin) - Nach Ansicht von ZKA und BVI ist es erforderlich, die komplexen Regelungen des Altersvermögensgesetzes zu überarbeiten, zu vereinfachen und an die praktischen Erfordernisse anzupassen. Dies und die festzustellende Verunsicherung über die neuen Möglichkeiten der staatlichen Förderung dürfen aber nicht dazu führen, dass mit dem Abschluss von Altersvorsorgeverträgen bis zum Jahr 2003 gewartet wird. Den Anlegern gingen in diesem Fall die Zulagen und Steuervorteile für das Jahr 2002 verloren.

Die neuen Möglichkeiten der kapitalgedeckten privaten und betrieblichen Altersvorsorge bedeuten eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems in Deutschland. Für deren Akzeptanz muss allerdings – so betonen der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) und der Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften e.V. (BVI) – erst noch umfassend geworben werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die mit dem Altersvermögensgesetz getroffene wichtige und richtige Weichenstellung für die Zukunft ergebnislos verpufft.

Bei der notwendigen Überarbeitung und Anpassung des Altersvermögensgesetzes sollten die Erfahrungen aus der Praxis mit dem neuen Gesetz ausgewertet und Korrekturen im Sinne einer Verschlankung der Anforderungen an die Praxis vorgenommen werden. Zu diesen notwendigen Maßnahmen zählen für den ZKA und den BVI vor allem die folgenden Punkte:

1.Die Etablierung eines einfachen und praxisgerechten Zulagenverfahrens, um eine reibungslose Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Förderwege zu gewährleisten.

2.Aufhebung der derzeit bestehenden Verpflichtung zur Verrentung von Bagatellbeträgen auf Altersvorsorgekonten. Eine Verrentung bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten und Kleinstbeiträgen lohnt sich für den Sparer nicht und verursacht unverhältnismäßige Kosten.

3.Klarzustellen ist, dass es bei Änderungen des AltZertG durch den Gesetzgeber zu keiner neuen Zertifizierungspflicht von Altverträgen kommt.

4.Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Pensionskassen und Pensionsfonds, um den mit der Reform angestrebten Aufschwung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland realisieren zu können. Was gesetzliche Änderungen betrifft, so ist auch in Deutschland die Möglichkeit reiner Beitragszusagen zu eröffnen.

Die Stabilisierung und Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine moderne, kapitalgedeckte Altersvorsorge kann nur unter den gemeinsamen Anstrengungen der Politik, der Aufsichtsbehörden und der Finanzdienstleister ein Erfolg werden. Die deutsche Kreditwirtschaft und die Investmentgesellschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zur Information der Anleger über die neuen Fördermaßnahmen. Um der Reform zum Durchbruch zu verhelfen, fordern ZKA und BVI auch die Bundesregierung auf, in einer breit angelegten Kommunikationsstrategie die Bürger aktiv und umfassend über die Notwendigkeit und die Vorteile der kapitalgedeckten Altersvorsorge aufzuklären.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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