Pressemitteilung | Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

Akupunktur von Heilpraktikern schon lange anerkannt

(Bonn) - Das Bundesaufsichtsamt hat die Erstattung von Akupunkturbehandlungen durch die Ersatzkassen untersagt. Grundsätzlich dürfen gesetzliche Krankenkassen nur dann die Kosten einer Behandlung übernehmen, wenn der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen eine Therapie anerkannt hat. Bei der Akupunktur ist dies nicht der Fall:

Heilpraktiker wenden die Akupunktur bereits seit vielen Jahrzehnten erfolgreich an. Für sie war allein entscheidend mit dieser fernöstlichen Heilmethode ihren Patienten zu helfen, meint der Präsident des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V., Peter. A. Zizmann.

Für den Heilpraktiker zählt vor allem, dass sich eine Heilweise bei der praktischen Anwendung bewährt. Die wissenschaftliche Anerkennung spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Zahllosen Patienten wurde über Jahrtausende mit der Akupunktur geholfen. Bei vielen Erkrankungen und Beschwerden, z. B. Kopfschmerzen und Migräne, rheumatischen Erkrankungen, Schmerzzuständen u. v. a. mehr, kann die Akupunktur erfolgreich eingesetzt werden. Dabei steht die Linderung der Beschwerden im Vordergrund und weniger der exakte wissenschaftliche Nachweis des Wirkprinzips.

In den letzten Jahren haben verschiedene Studien wissenschaftlicher Institute die Wirksamkeit der Akupunktur nachgewiesen und damit die erfolgreiche Behandlungsmethode der Heilpraktiker bestätigt. Die Akupunktur wurde jahrzehntelang durch die sogenannte Schulmedizin diskriminiert und verspottet. Heilpraktiker haben sich davon nicht beirren lassen. Unzählige dankbare Patienten haben sie in ihrer Arbeit bestärkt. Nun erfolgt die schrittweise Anerkennung. Private Krankenkassen übernehmen vermehrt die Kosten der Heilbehandlung, die auch Mitglieder gesetzlichen Krankenkassen durch eine Zusatzversicherung absichern können.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. Maarweg 10, 53123 Bonn Telefon: 0228/611049 Telefax: 0228/627359

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